Diese Website enthält Informationen zu den aktuellen Strafverfahren gegen Personen, die der Beteiligung an NS-Verbrechen in Auschwitz verdächtig sind und an denen Nebenkläger teilnehmen, die von den Anwälten Thomas Walther, Prof. Dr. Cornelius Nestler und Manuel Mayer vertreten werden:

Aktuell: Das Urteil des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig. Die Revision wurde vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 20.09.2016 verworfenDie Presseerklärung der Nebenklägervertreter vom 28.11.2016 finden Sie hier.

AktuellReinhold Hanning vom Landgericht Detmold zu fünf Jahren Haft verurteilt (17. Juni 2016). Das Urteil finden Sie hier.

Auschwitz war insgesamt eine Mordfabrik. Heute (…) ist zum ersten Mal gesagt worden, wer in Auschwitz als SS-Angehöriger eine Funktion in der Mordfabrik hatte, ist mitverantwortlich für alle Formen des Mordes, die dort stattgefunden haben. – Cornelius Nestler

Tagesthemen (ARD), 17.06.2016

  • Hubert Zafke, Anklage der Staatsanwaltschaft Schwerin vor dem Landgericht Neubrandenburg, Beginn der Hauptverhandlung am 29. Februar 2016.

Aktuell: Presseerklärung vom 31.08.2017 zur Verfahrenseinstellung gegen Zafke wegen nun eingetretener Verhandlungsunfähigkeit

  • Ernst Tremmel, Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. vor dem Landgericht Hanau, Beginn der Hauptverhandlung am 13. April 2016.

Aktuell: Ernst Tremmel ist im April 2016 verstorben.

Inzwischen hat sich in der deutschen Justiz ein Satz des Kölner Strafrechtlers Cornelius Nestler durchgesetzt, der sich um die juristische Aufarbeitung des Menschheitsverbrechens Holocaust sehr verdient gemacht hat: „In Auschwitz durfte man nicht mitmachen.“ Punkt. Und wenn man es doch tat, machte man sich schuldig.

Spiegel-Online, 10.02.2016

Vortrag von Prof. Dr. Nestler zum Versagen der Justiz in NS-Verfahren