Gröning

Dem 94 Jahre alten Oskar Gröning wurde vorgeworfen zwischen dem 16.5.1944 und 11.7.1944 im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen geleistet zu haben. Die jüdischen Opfer wurden aus Ungarn nach Auschwitz-Birkenau gebracht und dort vergast.

Gröning wurde durch das Landgericht Lüneburg am 15. Juli 2015 zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig. Die Revision wurde vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 20.09.2016 verworfenDie Presseerklärung der Nebenklägervertreter vom 28.11.2016 finden Sie hier.

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