Presseerklärung zum Beschluss des 3. Strafsenats des BGH vom 28.11.2016 im Strafverfahren gegen Oskar Gröning

Wir haben als Nebenklägervertreter 50 jüdische Mandanten während der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg vom 21. April bis 15. Juli 2015 vertreten.

Wir begrüßen die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, gerade auch im Namen unserer Mandanten nicht nur im Verfahren gegen Oskar Gröning, sondern auch in anderen Strafverfahren gegen Angehörige der SS in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern der SS. Nahe Verwandte unserer Mandanten wurden in diesen Lagern ermordet. Und viele unserer Mandanten sind Überlebende von Auschwitz und anderen Lagern der SS.

Gemeinsam mit unseren Mandanten sind wir der Auffassung, dass jeder SS-Angehörige, der an der systematischen Ermordung der Juden in den Vernichtungs – und Konzentrationslagern der SS beteiligt war, Beihilfe zum Mord begangen und sich seiner Verantwortung vor einem deutschen Gericht zu stellen hat. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat diese Auffassung nunmehr bestätigt.

Diese Auffassung entspricht der unveränderten Rechtslage seit Gründung der Bundesrepublik, was der Bundesgerichtshof jetzt mit der Formulierung: „Die rechtliche Bewertung der Handlungen des Angeklagten bemisst sich nach den allgemeinen Grundsätzen,“ ausdrücklich bestätigt hat. Erst mit dem Strafverfahren gegen John Demjanjuk fand diese Rechtslage aber Eingang in eine neue Rechtspraxis, die sich nach 2009 bei vielen, aber nicht bei allen (!) Staatsanwaltschaften und Gerichten durchgesetzt hat. Da Demjanjuk verstarb, bevor über seine Revision entschieden werden konnte, haben sich bis zum heutigen Tag unbelehrbare Skeptiker in der Justiz auf die bisher fehlende Bestätigung durch den Bundesgerichtshof und Jahrzehnte der gegenteiligen Rechtspraxis berufen können. Deshalb besteht die besondere Bedeutung der vorliegenden Entscheidung des 3. Senats zu dem Urteil gegen Gröning darin, dass sie eine erste rechtskräftige Verurteilung nach der neuen Rechtspraxis herbeiführt und als Leitentscheidung klarstellt:

Wer in Auschwitz als SS-Angehöriger funktionell in den arbeitsteilig organisierten, systematischen Massenmord eingebunden war, hat Beihilfe zum Mord begangen.

Mit dieser Kernaussage ist die jetzt getroffene Entscheidung des BGH eine wichtige Korrektur der früheren Rechtsprechung. Wenn auch viel zu spät wird nun anerkannt, was 1965 im Großen Frankfurter Auschwitzprozess für die folgenden Jahrzehnte mit der Folge des Verzichts auf jegliche Strafverfolgung noch entschieden verneint wurde. Die funktionelle Beihilfe von SS-Angehörigen, etwa durch den Dienst während der Selektion auf der Rampe, der die Durchführung des Massenmordes abgesichert hatte, ist nichts anderes als Beihilfe zum Massenmord.

Spät, aber nicht zu spät, hat sich nun auch in der deutschen Justiz bis hin zu den Obergerichten die Auffassung durchgesetzt:

Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte. Und wer mitgemacht hat, hat sich wegen Beihilfe zum hunderttausendfachen Mord strafbar gemacht.

Kempten – Königstein – Frankfurt , den 28. November 2016

Für die von Ihnen vertretenen Nebenkläger, Rechtsanwälte Walther, Mayer und Prof. Dr. Nestler.

Presseerklärung vom 21.9.2015 zu den schriftlichen Urteilsgründen des LG Lüneburg

Wir haben als Nebenklägervertreter mehr als 50 jüdische Mandanten während der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg vom 21. April bis 15. Juli 2015 vertreten. Vierzehn unserer Mandanten wurden als Zeugen gehört.

Die Urteilsgründe zeigen, wie wichtig die Beteiligung der Nebenkläger als Zeugen an diesem Verfahren war. Ihre Aussagen sind eine wesentliche Grundlage für die Feststellung des Gerichts, dass die auf der Rampe in Auschwitz-Birkenau ankommenden Menschen vollkommen ahnungslos waren, welches Schicksal für sie geplant war. Für die meisten von ihnen war der unmittelbare Tod durch grausame Vergasung in Auschwitz vorgesehen, und für die anderen ein Leben und Sterben als Arbeitssklaven. Und die Aussagen der Nebenkläger zeigen auch, welches unermessliche Leid der Angeklagte ihnen durch seine Tatbeteiligung bis auf den heutigen Tag zugefügt hat.

Das Urteil gegen Oskar Gröning kommt endlich – nach einem halben Jahrhundert – zu der richtigen rechtlichen Bewertung der Taten all jener SS-Angehörigen, die an irgendeiner Stelle den arbeitsteilig organisierten fabrikmäßigen Massenmord gefördert haben. Sie haben sich zumindest wegen Beihilfe zum Mord strafbar gemacht. Schon die Anwesenheit des Angeklagten und aller anderen SS-Männer auf der Rampe war eine von jedem Tatbeteiligten individuell zu verantwortende Beihilfehandlung, weil jeder SS- Mann so dafür gesorgt hat, dass die ankommenden Menschen auf eine Drohkulisse trafen, die jeden Gedanken an Widerstand unterbinden sollte. Auch war das Bewachen des Gepäcks für die reibungslosen Abläufe auf dem Weg der Menschen zur Gaskammer nach den Feststellungen des Gerichts erforderlich. Es gehörte zum Gesamtplan, die Ankommenden darüber zu täuschen, ihr Gepäck alsbald unversehrt wieder ausgehändigt zu bekommen.

Das Urteil hat damit in klarer und einfacher Sprache den richtigen rechtlichen Maßstab gesetzt, an dem sich die Staatsanwaltschaften und Gerichte in den wenigen noch möglichen Strafverfahren gegen SS-Angehörige in Auschwitz und in anderen Konzentrations- und Vernichtungslagern orientieren sollten.

Kempten – Königstein – Budapest – Köln – Frankfurt, den 21. September 2015

Presseerklärung zum Urteil gegen Oskar Gröning, vom 15.07.2015

Wir Nebenkläger begrüßen die Verurteilung von Oskar Gröning. Ein ganzes Menschenleben haben wir auf diesen Satz gewartet: „Auschwitz war eine auf die Tötung von Menschen ausgerichtete Maschinerie“ – so der Vorsitzende Richter Kompisch in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Jeder, der daran mitgewirkt hat, hat sich der Beihilfe zum Mord strafbar gemacht.

1977 wurden zum ersten Mal Ermittlungen gegen Gröning wegen seiner Beihilfe zum Mord eingeleitet. Dieses Urteil stellt nach nunmehr 38 Jahren fest: Wer durch seine Tätigkeit den Massenmord in Auschwitz gefördert hat, ist wegen Beihilfe zum Mord strafbar. Die deutsche Justiz ist mit diesem Urteil endlich, wenn auch viel zu spät, den Grundsätzen gefolgt, die der Generalstaatsanwalt Fritz Bauer vergeblich schon im Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 etablieren wollte. Und nach Jahrzehnten, in denen die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main immer wieder das Strafverfahren gegen Gröning eingestellt oder sich gegen eine Wiederaufnahme gesperrt hat, steht es nun fest: „Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte.“

Der Angeklagte hat sich diesen Satz der Nebenkläger in seinem Schlusswort ausdrücklich zu eigen gemacht und er hat hinzugefügt: Ich hätte damals Auschwitz verlassen müssen. Es tut mir ausdrücklich leid, dass ich nicht so gehandelt habe.

SS-Angehörige wie Gröning, die bei der Ermordung unserer Familien mitgewirkt haben, haben uns lebenslanges und unerträgliches Leid zugefügt. Weder das Strafverfahren noch die Worte des Angeklagten können dieses Leid lindern. Es erfüllt uns mit Genugtuung, dass nunmehr auch die Täter Zeit ihres Lebens nicht vor einer Strafverfolgung sicher sein können.

Dennoch begrüßen wir es, dass sich nach über einem halben Jahrhundert der Strafverfolgung von NS-Verbrechen zum ersten Mal ein Angeklagter ausdrücklich zu seiner Schuld bekannt und sich dafür entschuldigt hat. Und dieses Strafverfahren hat besonders denen von uns, die noch dazu fähig waren, vor das Gericht zu treten und auszusagen, dabei geholfen, in Zukunft besser mit unserem Leid zu leben. Denn wir konnten Zeugnis ablegen über das ungeheuerliche und unsagbare Verbrechen, das an uns und unseren Familien begangen wurde. Wir konnten unser Leid schildern. Wir konnten unseren Angehörigen, die häufig nur als Zahl in den unfassbaren Dimensionen des Genozids an den Juden aufscheinen, einen Namen und ein Gesicht geben.

Dieses Urteil ist ein später, leider allzu später Schritt hin zur Gerechtigkeit.

Für die von Ihnen vertretenen Nebenkläger, Rechtsanwälte Walther, Dr. Ebert, Feld , Mayer und Prof. Dr. Nestler.

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Thomas Walther, Cornelius Nestler vom 27.4.2015

Presseerklärung im Namen von 49 Nebenklägern im Strafverfahren vor dem Landgericht Lüneburg gegen den ehemaligen SS-Unterscharführer Oskar Gröning, dem Beihilfe zur Ermordung von 300.000 Menschen im Sommer 1944 in Auschwitz vorgeworfen wird.

Frau Eva Kor, Auschwitzüberlebende und Nebenklägerin im Strafverfahren gegen Gröning, hat dem Angeklagten verziehen. Unsere Mandanten hätten hier nichts zu kommentieren – wer besser als die Überlebenden von Auschwitz weiß, dass jeder einen eigenen Weg finden muss, mit dem Erlittenen umzugehen – , wenn Frau Kor ihr „Verzeihen und Vergeben“ mit dem Angeklagten nicht immer wieder öffentlich inszenieren würde.

Das gibt Anlass zu erinnern: Unsere 49 Mandanten, alle ebenfalls Überlebende von Auschwitz, sind Nebenkläger geworden, weil sie für ihre ermordeten Eltern und Geschwister KLAGE führen wollen. Nimmt man allein nur die in Auschwitz ermordeten Familienangehörigen unserer Mandanten, handelt es sich um nahezu 1.000 Menschen. Der Angeklagte hat daran mitgewirkt, nicht nur diese Angehörigen, sondern insgesamt 300.000 Menschen zu ermorden. Gegenstand des Strafverfahrens ist NICHT, dass Herr Gröning der Frau Kor oder anderen Nebenklägern persönlich etwas angetan hat. Ob es Frau Kor zusteht, Herrn Gröning die Mitwirkung an der Ermordung ihrer Angehörigen zu verzeihen, mag jeder selbst beantworten. Aber Frau Kor sagt: „Diese Anklagen müssen aufhören.“ Dann hätte sie nicht Nebenklägerin werden sollen.

In diesem Strafverfahren geht es vor allem auch um die Dokumentation des jahrzehntelangen Versagens der Justiz. Als Nebenklägerin im Namen der Ermordeten aufzutreten, öffentlich das Strafverfahren abzulehnen und die Rolle der Nebenklägerin zur medial inszenierten persönlichen Verzeihung nutzen – das passt nicht zusammen und veranlasst unsere Mandanten zu der Mitteilung:

Wir können Herrn Gröning nicht die Mitwirkung am Mord unserer Angehörigen und weiterer 299.000 Menschen verzeihen – zumal er sich bisher frei von jeglicher strafrechtlicher Schuld fühlt. Wir wollen Gerechtigkeit und wir begrüßen die Aufklärung, die dieses Strafverfahren leistet.

Eva Pusztai, Ungarn; Ilona Kalman, Kanada; Magda Hilf, Kanada; Irene Weiss, USA; Ernest Singer, Kanada; Alexander Singer, Kanada; Serena Neumann, USA; Batia Hefetz, Israel; Armin Chaim Kornfeld, Kanada; Ruth Cohen, USA; Benjamin Lesser, USA; Bella Simon Pasternak, USA; Bernhard Pasternak, USA; Györgyne Szemes, Ungarn; Simcha Darvas, Israel; Gisele Foti, Kanada; Nicolas Roth, Frankfreich; Ivor Perl, Kanada; Lili Prince, Kanada; Gertrude Moskowitz, USA; David Ehrlich, USA; Edith Alexander, USA; Leslie Kleinman, England; Fried Mayer; USA; Alex Moskovic, USA; Andor Sternberg, USA; Georgina Schneider, USA; Georg Schiffmann, USA; Judy Cohen, Kanada; Joe Mandel, Kanada; Ruth Salomon-Abramsky, USA; Kathleen Zahavi, Kanada; Hesy Bohm, Kanada; Ted Bolgar, Kanada; Max Eisen, Kanada; Ernest Ehrmann, Kanada; Ella Ehrmann, Kanada; Eva Konigsberg, Kanada; Frieda Appel, USA; William Glied, Kanada; Sam Grad, Kanada; Rachel Neuwirth, Israel; Judith Kalman, Kanada; Paul Herczeg, Kanada; Eugene Lebowitz, USA; Lily Ebert, England; Claire Parker, England; Margaret Kaldor, England.

Presseerklärung Nebenklägervertreter Thomas Walther, Cornelius Nestler und Kollegen vom 20.4.2015

Zur Hauptverhandlung gegen Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg

Wir sind Nebenklägervertreter von mehr als 50 jüdischen Mandanten, deren nächste Angehörige im Sommer 1944 in Auschwitz ermordet wurden. Fast alle unserer Mandanten wurden auf der Rampe zur Arbeit selektiert und haben Auschwitz, Todesmärsche und andere Lager überlebt.

Die Nebenkläger verbinden mit dem Strafverfahren die Hoffnung auf Gerechtigkeit.

Der Angeklagte Gröning steht wegen seiner Beteiligung an der Ermordung von Eltern und Geschwistern unserer Mandanten sowie der Vernichtung ihrer Familienverbände vor Gericht. 70 Jahre sind seitdem vergangen. Schmerz und Verlust, Jahrzehnte verzweifelter Alpträume über die Hölle von Auschwitz werden vor dem Landgericht Lüneburg durch 14 unserer Mandanten, die in der Hauptverhandlung Zeugnis geben werden, präsent sein.

Die Nebenkläger wollen Zeugnis davon ablegen und damit auch der Öffentlichkeit vor Augen führen, was mit dem Menschheitsverbrechen des „Holocaust“ in ihnen selbst und in ihren Familien geschah. Den Nebenklägern ist es wichtig, dem Gericht die Folgen der Beteiligung an diesen Mordtaten in ihrem eigenen individuellen Leben zu beschreiben. Gerechtigkeit wird den Nebenklägern nur dann gegeben, wenn nicht nur Zahlen ermordeter Opfer im Prozess genannt, sondern Eltern und Geschwistern eine Stimme gewährt und ihr Abbild lebendig wird. Der Gerichtssaal ist der Raum, in dem durch Achtung der Nebenkläger geraubte Menschenwürde zurückerstattet werden kann.

Die Nebenkläger haben sich im vollen Bewusstsein der eigenen hohen Belastung für die Teilnahme an diesem Verfahren entschieden. Sie wollen diese Last auf sich nehmen, weil sie glauben, ihren ermordeten Familien im eigenen hohen Alter diese Beachtung in einem deutschen Gerichtsverfahren zu schulden.

Das Versagen der Justiz

Ein fast 50 Jahre andauerndes Versagen der Justiz findet mit diesem Verfahren ein Ende. Für dieses Versagen lassen sich vor allem zwei Gründe ausmachen: Die Justiz hat selbst bei der Judenvernichtung in Auschwitz den Fokus auf die Schuld Einzelner, derjenigen, die sich „die Hände blutig gemacht hatten“, gerichtet. Und die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in den Jahrzehnten nach dem großen Frankfurter Auschwitzprozess von 1963 bis 1965 immer wieder – mit meist unvertretbaren Gründen – die Strafverfahren gegen SS-Angehörige in Auschwitz einfach eingestellt. Die Maßstäbe, die in jedem „normalen“ Strafverfahren für schuldhaftes Verhalten damals wie heute gelten, wurden dabei schlicht missachtet.

So ist es auch ein zentrales Anliegen der Nebenkläger, diese Vorgänge im Strafverfahren gegen Oskar Gröning aufzuklären. Denn ohne die jahrzehntelange Untätigkeit der Justiz hätten die Nebenkläger nicht erst in hohem Alter, sondern schon sehr viel früher die
Gelegenheit gehabt, die an der Ermordung ihrer Angehörigen beteiligten SS-Männer mit ihrer Verantwortung zu konfrontieren.

Viele der Nebenkläger können heute wegen Alter und Krankheiten nicht mehr den Weg nach Lüneburg auf sich nehmen. Das jahrzehntelange Versagen der Justiz hat ihnen die Teilnahme an Gerichtsverfahren gegen die Mörder ihrer Familien verwehrt.

Die Anklage im Strafverfahren gegen Gröning geht den richtigen Weg. Die Vernichtung der Juden aus Ungarn im Sommer 1944 war nur möglich, weil viele, darunter auch der Angeklagte, an dem industriell arbeitsteilig organisierten Massenmord mitgewirkt haben. Der Einwand, er habe „kein Blut an den Händen“, trägt nicht. Die Vernichtungsmaschinerie war auch auf diejenigen angewiesen, die sich „nicht die Hände schmutzig machen“ wollten, aber ihren Beitrag zum Massenmord erbracht haben. Die Nebenkläger haben mit der Zulassung der Anklage durch das Gericht die berechtige Hoffnung, dass die deutsche Justiz nun endlich die richtigen Maßstäbe dafür findet, welches Verhalten der SS-Angehörigen in Auschwitz die Mit-Verantwortung für den Mord ihrer Angehörigen begründet.

Die Hauptverhandlung verspricht Gerechtigkeit, wenn auch viel zu spät.

Lüneburg, den 20. April 2015