Zur Hauptverhandlung gegen Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg
Wir sind Nebenklägervertreter von mehr als 50 jüdischen Mandanten, deren nächste Angehörige im Sommer 1944 in Auschwitz ermordet wurden. Fast alle unserer Mandanten wurden auf der Rampe zur Arbeit selektiert und haben Auschwitz, Todesmärsche und andere Lager überlebt.
Die Nebenkläger verbinden mit dem Strafverfahren die Hoffnung auf Gerechtigkeit.
Der Angeklagte Gröning steht wegen seiner Beteiligung an der Ermordung von Eltern und Geschwistern unserer Mandanten sowie der Vernichtung ihrer Familienverbände vor Gericht. 70 Jahre sind seitdem vergangen. Schmerz und Verlust, Jahrzehnte verzweifelter Alpträume über die Hölle von Auschwitz werden vor dem Landgericht Lüneburg durch 14 unserer Mandanten, die in der Hauptverhandlung Zeugnis geben werden, präsent sein.
Die Nebenkläger wollen Zeugnis davon ablegen und damit auch der Öffentlichkeit vor Augen führen, was mit dem Menschheitsverbrechen des „Holocaust“ in ihnen selbst und in ihren Familien geschah. Den Nebenklägern ist es wichtig, dem Gericht die Folgen der Beteiligung an diesen Mordtaten in ihrem eigenen individuellen Leben zu beschreiben. Gerechtigkeit wird den Nebenklägern nur dann gegeben, wenn nicht nur Zahlen ermordeter Opfer im Prozess genannt, sondern Eltern und Geschwistern eine Stimme gewährt und ihr Abbild lebendig wird. Der Gerichtssaal ist der Raum, in dem durch Achtung der Nebenkläger geraubte Menschenwürde zurückerstattet werden kann.
Die Nebenkläger haben sich im vollen Bewusstsein der eigenen hohen Belastung für die Teilnahme an diesem Verfahren entschieden. Sie wollen diese Last auf sich nehmen, weil sie glauben, ihren ermordeten Familien im eigenen hohen Alter diese Beachtung in einem deutschen Gerichtsverfahren zu schulden.
Das Versagen der Justiz
Ein fast 50 Jahre andauerndes Versagen der Justiz findet mit diesem Verfahren ein Ende. Für dieses Versagen lassen sich vor allem zwei Gründe ausmachen: Die Justiz hat selbst bei der Judenvernichtung in Auschwitz den Fokus auf die Schuld Einzelner, derjenigen, die sich „die Hände blutig gemacht hatten“, gerichtet. Und die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt hat in den Jahrzehnten nach dem großen Frankfurter Auschwitzprozess von 1963 bis 1965 immer wieder – mit meist unvertretbaren Gründen – die Strafverfahren gegen SS-Angehörige in Auschwitz einfach eingestellt. Die Maßstäbe, die in jedem „normalen“ Strafverfahren für schuldhaftes Verhalten damals wie heute gelten, wurden dabei schlicht missachtet.
So ist es auch ein zentrales Anliegen der Nebenkläger, diese Vorgänge im Strafverfahren gegen Oskar Gröning aufzuklären. Denn ohne die jahrzehntelange Untätigkeit der Justiz hätten die Nebenkläger nicht erst in hohem Alter, sondern schon sehr viel früher die
Gelegenheit gehabt, die an der Ermordung ihrer Angehörigen beteiligten SS-Männer mit ihrer Verantwortung zu konfrontieren.
Viele der Nebenkläger können heute wegen Alter und Krankheiten nicht mehr den Weg nach Lüneburg auf sich nehmen. Das jahrzehntelange Versagen der Justiz hat ihnen die Teilnahme an Gerichtsverfahren gegen die Mörder ihrer Familien verwehrt.
Die Anklage im Strafverfahren gegen Gröning geht den richtigen Weg. Die Vernichtung der Juden aus Ungarn im Sommer 1944 war nur möglich, weil viele, darunter auch der Angeklagte, an dem industriell arbeitsteilig organisierten Massenmord mitgewirkt haben. Der Einwand, er habe „kein Blut an den Händen“, trägt nicht. Die Vernichtungsmaschinerie war auch auf diejenigen angewiesen, die sich „nicht die Hände schmutzig machen“ wollten, aber ihren Beitrag zum Massenmord erbracht haben. Die Nebenkläger haben mit der Zulassung der Anklage durch das Gericht die berechtige Hoffnung, dass die deutsche Justiz nun endlich die richtigen Maßstäbe dafür findet, welches Verhalten der SS-Angehörigen in Auschwitz die Mit-Verantwortung für den Mord ihrer Angehörigen begründet.
Die Hauptverhandlung verspricht Gerechtigkeit, wenn auch viel zu spät.
Lüneburg, den 20. April 2015