Hohes Gericht!
Die Staatsanwaltschaft hat das Ergebnis der Beweisaufnahme zutreffend zusammengefasst.
Ich werde den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nur einige Anmerkungen hinzufügen.
In meinem Plädoyer geht es in erster Linie um etwas anderes. Ich werde über die Bedeutung dieses Prozesses für die von uns vertretenen Nebenkläger 71 Jahre nach der Ermordung ihrer Angehörigen sprechen.
Vor 71 Jahren, am frühen Morgen des 1. Juli 1944, wurde die 18jährige Eva Pusztai – heute 89 und Nebenklägerin in diesem Verfahren – damals ein naives Mädchen aus behütetem Elternhaus in Debrecen auf der Rampe an Grönings Dienstort in Auschwitz-Birkenau in den Vorhof der Hölle gestoßen.
Am 16. Mai hatte in Birkenau die Ungarnaktion begonnen.
Das Gericht und alle Prozessbeteiligten haben miterlebt, was wir hier in diesem Verfahren zwischen dem 16. Mai 2015 bis heute und noch bis zum 11. Juli 2015 zu leisten in der Lage sind . In exakt dieser Zeitspanne wurden vor 71 Jahren 427.000 ungarische Juden nach Auschwitz transportiert und davon 300.000 sofort nach ihrer Ankunft ermordet.
Unter diesen Mordopfern waren die Familien unserer Mandanten.
Entsetzen hilft da nicht. Mitleid auch nicht.
Ich vertrete zusammen mit meinem Kollegen Cornelius Nestler 51 Nebenkläger. Mit vielen von ihnen habe ich im Jahr vor dieser Hauptverhandlung lange Gespräche und Interviews geführt. Sehr viele konnten aus Altersgründen nicht nach Lüneburg reisen. Ich darf daher mit deren Ich-Stimme und in den Worten meiner Mandanten +das folgende sagen:
Wir Überlebende von Auschwitz haben das Recht zu klagen und für unsere ermordeten Familien die Pflicht zur Klage.
Wir klagen über Leid und Verlust, wir klagen über unsere Einsamkeit, wir klagen über grausamstes Töten, wir klagen über die Abwesenheit eines millionenfachen Kaddish an den Totenbetten unserer ermordeten Familien, deren Stimmen in Auschwitz verstummten. Wir klagen über die Zeit, die keine Wunden heilt, aber diese immer tiefer in unsere Seelen brennt. Wir klagen über das Schreien in uns selbst, welches wir auch heute noch unterdrücken, um als „normale Menschen“ gelten zu können.
Und wir spüren und erleiden Tag für Tag das Erinnern an unsere geweinten und ungeweinten Tränen.
Inzwischen sind wir nach Jahrzehnten nun auch erfahren geworden im Erleben des Sterbens, weil wir unsere eigene Generation von Überlebenden über die Schwelle zum Tod immer öfter begleiten. Wir mussten das Schiwa-Sitzen als Ritus der Bestattung unserer Toten erst sehr spät in unserem Leben lernen. So sind doch unsere eigenen Vorgenerationen ganz ohne die Gegenwart unserer Trauer mit der Asche von Auschwitz in alle Winde, Flüsse und Sümpfe verstreut worden. Unsere Eltern konnten uns einen jüdischen Bestattungsritus nicht lehren.
Und wenn WIR nicht mehr sind, WER wird sich erinnern?
Wird sich die Welt die Fähigkeit zum Erinnern bewahren oder dereinst das kollektive Vergessen die Oberhand gewinnen?
All unsere Klage lebt in uns. Dieser Tod von Auschwitz ist Teil unseres Lebens.
Erst von unseren Anwälten erfuhren wir, dass wir in unserer allgegenwärtigen Klage auch im Strafverfahren gegen Oskar Gröning zu diesem deutschen Gericht sprechen dürfen und wir mit unserem Schmerz und unseren Klagen Gehör finden werden.
So durften wir als Nebenkläger Zeugnis ablegen.
Wir haben in all den vielen Gesprächen mit unseren Anwälten erfahren und verstanden, dass Sie, Herr Gröning, zwar in Auschwitz sich nicht unterschieden von der Masse aller SS-Männern, die für uns Juden den Tod perfekt organisierten und vollzogen, jedoch in den Jahrzehnten nach Kriegsende eine gewisse Wandlung erkennen ließen. Wir erfuhren von Ihren Interviews für BBC und SPIEGEL und erkannten, dass Sie versucht haben, sich mit Ihrer Beteiligung am Holocaust kritisch auseinander zu setzen. Wir wissen, dass Ihre eigene Familie einbezogen war.
Wir, die Überlebenden und Kinder der Opfer dachten, Sie könnten sehr viel „besser“ sein, als all die Angeklagten in den früheren NS-Prozessen. Wir haben gehofft, dass Sie, Herr Gröning – unsere Klage so begreifen, wie sie eben nur einer der Täter begreifen kann. Nur Sie sind uns in der Stunde des Todes unserer Familien so hautnah begegnet. Im Gespräch mit unseren Anwälten hatten wir die Hoffnung entwickelt, im besten Falle könne zwischen uns und Ihnen eine Art Dialog entstehen.
Als Anwalt der Nebenkläger sage ich, Thomas Walther, Ihnen, Herr Gröning:
Die Hoffnung der Nebenkläger wurde von dem Wissen genährt, dass Sie auf Grund eigener Entscheidung Ihre Anwesenheit in Auschwitz öffentlich machten, ohne dass Sie damals in einem Strafverfahren angeklagt waren. Sie haben öffentlich über Ihre Tätigkeit auf der Rampe von Birkenau gesprochen, als Sie den Nebenklägern und ihren Familien vor 71 Jahren so nahe kamen. Sie haben offen darüber gesprochen, wie Sie zu einem willfährigen und gehorsamen Nazi und SS-Mann wurden. Sie haben öffentlich und ohne jeden Druck der bis vor 2 Jahren noch untätigen Justiz davon gesprochen, dass Sie heute ablehnen und verdammen, was in Auschwitz geschah. Und Sie stellen sich als Angeklagter mit 94 Jahren diesem Strafverfahren und damit Ihrer Verantwortung, so wie sie schließlich von diesem Gericht festgestellt werden wird.
Dafür gebührt Ihnen Respekt.
Dennoch ist bei mir und den Nebenklägern eine große Enttäuschung verblieben.
Das beginnt damit, dass der Angeklagte Oskar Gröning wie alle anderen Täter und Helfer aus Auschwitz unfähig ist, das Wort MORD in seiner alle Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit für die Verbrechen von Auschwitz auszusprechen, und sich stattdessen hinter den SS-Befehlsstrukturen verbirgt. Die katastrophale Folge dieser bedingungslosen Hingabe an den Befehl war es, die eine Preisgabe jeder eigenen Verantwortung erzeugt hat.
Das wird überdeutlich in der ergänzenden Erklärung, die Gröning durch seine Anwälte hat vortragen lassen. Er spricht ausdrücklich von der „Bequemlichkeit des Gehorsams, der keine Widersprüche zuließ“ und sagt, dass er unmittelbar mit den Morden nichts zu tun gehabt habe.
Ist der Mann Gröning nicht jedenfalls verantwortlich für seinen eigenen Gehorsam?
Und er lässt weiter vortragen: Er habe lediglich dazu beigetragen, dass das „Lager Auschwitz funktioniert hat“. Welch ein Wort!
Mit dem Morden bringt er sich nicht in Verbindung.
Es ist doch exakt das Funktionieren im gegenseitigen Mitmachen all der kleinen Rädchen im Getriebe der Mordmaschinerie, die aus den „Mitmachern“ diejenigen werden lässt, die als Prototyp durch ihre „funktionale Beihilfe zum Mord“ den Massenmord erst ermöglichen.
Von Beginn an hatte Gröning seine eigene SCHULD in den Bereich der MORAL transferiert. Und ich erkenne mit meinen Nebenklägern, dass die Verantwortlichkeit an der Ermordung ihrer Familien für Gröning mit der Frage nach der Moral verknüpft und damit die eigene Schuld begrenzt wird. Das schafft eine das Leben relativierende Erniedrigung. Das jüdische Menschenleben unterliegt nicht einer Determination des Lebensrechts durch ein Moralverständnis.
Diese Begrenzung von eigener Schuld am Tod von Juden birgt in der Gegenwart unserer Welt immense Gefahren in sich. Moderne Rechtfertigungen für praktizierten Antisemitismus sind zumeist moralischer Art. Eigene moralische Werte oder Normen von partikularen Gruppen werden verknüpft mit Empörung, Groll oder Neidgefühlen und treffen sich in einem modernen Antijudaismus.
So möchte ich die tiefe Sorge der jüdischen Nebenkläger betonen. Sie alle sind zutiefst seit Generationen alarmiert, wenn die Schuld am Tod von Juden auf den Waagschalen der Moral gemessen werden soll.
Hinter der komplexen gesellschaftlichen und politischen Deformation als Wegbereiter für das barbarische Abschlachten unschuldiger Menschen hat sich das eigene ICH von Oskar Gröning von Anfang an unerkannt verbergen können. Nach Wegfall dieser Deformationen ist es für die Nebenkläger unerträglich, die Beteiligung am Mord in Auschwitz im schlechtesten Fall als „unmoralisches Handeln“ einzuordnen.
In all den Interviews vor einem Jahrzehnt und an den beiden Tagen in diesem Prozess, an denen Herr Gröning das Wort ergriff, wird ein Ereignis immer wieder mit ähnlichen Worten beschrieben. Wer sich je mit der Ermordung der Juden in Osteuropa in den Jahren nach 1941 generell und umfassend befasst hat, wird mir zustimmen: Es entsprach der gängigen Praxis, kleine Körper von Babys und Kleinstkindern an den Füßen zu packen und an einer Hauswand, einem Baum oder der Stoßstange eines LKW zu erschlagen.
So beschreibt Herr Gröning immer wieder die Ermordung jenes einen Babys, dessen Köpfchen auf diese Weise zerschmettert wurde, als er erstmals auf der Rampe Dienst tat.
Auf eigenartige Weise beschreibt Gröning einerseits seine eigene Empörung über das, was er sah, und macht dies zu seinem eigenen moralisch motivierten Wunsch, von Auschwitz weg zu wollen. Zugleich erklärt er vor dem Hintergrund seiner damaligen Einstellungen, dass er generell mit der Vernichtung der Juden einschließlich der Kinder als „Volksfeinde“ einverstanden gewesen sei.
Die vielfache Biegsamkeit von „Moral“ im Leben des Angeklagten wird erkennbar. Das bloße Erschießen eines Babys wäre nicht zum Anlass eines Versetzungswunsches geworden. Nur das Erschlagen.
In einer Internationalen Schule von Toronto habe ich gegen Ende des letzten Jahres mit Schülern, die erst 11 oder 12 waren, über Auschwitz gesprochen. Ihre Eltern stammen aus aller Herren Länder. Ich war erstaunt. Diese Kinder hatten bereits im Unterricht das Tagebuch von Anne Frank gelesen und weitere Unterrichtseinheiten über den Holocaust erlebt. Als alle Fragen der Kinder beantwortet waren, meldete sich nochmals ein Mädchen und stellte mir mit zögerlichen Worten eine Frage:
„Wissen Sie“ – sagte sie – „was die mit den Kindern machten?“
Das Kind dachte ersichtlich an sich selbst.
Fast alle unsere Mandanten haben über den Mord an ihren Geschwistern berichtet. Über den Mord an Kindern wie Gilike, der Schwester von Eva Pusztai, oder Evike, der Halbschwester von Judith und Elaine Kalman, oder an Gershon und Reuven, den Brüdern von Irene Weiss.
Was bedeutet der Mord an diesen wehrlosen Geschwistern unserer Mandanten, an diesen Kindern, für die zum Leben Verurteilten?
Mit einem Wort: Tränen. Nie versiegende. Immer wieder Tränen, auch nach 71 Jahren. Die toten Geschwister graben sich ins Bewusstsein der Lebenden. Jahre und Jahrzehnte erstarren. Kein Blatt fällt mehr vom Baum vor diesen Kinderaugen. Kein Sonnenstrahl lässt einen nächsten Morgen ahnen.
Voller Entsetzen erkennen die überlebenden Geschwister im noch eigenen Kindesalter nach Ende des Krieges eine Gesellschaft in Deutschland, die den Massenmord an Kindern nach einer Staatsmoral legalisiert hatte. – Nur 11 % der jüdischen Kinder haben den Holocaust überlebt. Diese wenigen waren als „Kinder“ eigentlich bereits „alte Leute“, deren schwerste posttraumatische Störungen sie ein langes Leben bis heute begleiten. Konkret: Bis in diesen Gerichtssaal begleiten!
Allen Kindern der Welt ist die Angst vor Verlassenheit vertraut. Alle Väter und Mütter dieser Welt kennen deren Tränen und ausgestreckte Ärmchen, weil die Eltern nicht von ihrer Seite weichen sollen. Alle Weltkulturen haben in der Geschichte der Menschheit diese Ur-Sehnsucht respektiert. – Und auf eine diabolische Weise instrumentalisierte man in Auschwitz die Kehrseite der Sehnsucht, die kindliche Verlassenheitsangst. Babys, Kleinkinder und Kinder blieben bei den Müttern. Dadurch konnte Panik verhindert und gemeinsamer Transport vorgegaukelt werden – bis hin zum gemeinsamen Warten vor der Gaskammer, wie wir es auf dem Foto von Reuven und Gershon mit ihrer Mutter gesehen haben. Die fortdauernde Fürsorge für die Kinder war von vornherein der sichere Tod aller Mütter.
Nur ein Ort wie Auschwitz konnte unter den wachsamen Augen der SS-Männer in einem unendlichen Zug der zum Sterben Verdammten auch die Kinder und Babys zu Tode bringen, um den überlebenden Geschwistern die absolute Leere – das höllische Nichts – zu hinterlassen. Es gab keine Kinder mehr – aus der eigenen Welt. Diese waren für immer binnen Minuten auf der Rampe verloren.
Und unsere Mandanten? – Sie bleiben Jahrzehnte allein mit ihren Fragen zur Verantwortlichkeit all jener, ohne die Hitler, Himmler, Göring und Heydrich die systematische Ermordung der Juden Europas niemals hätten bewerkstelligen können.
Wer nun gern glauben möchte, dass im hohen Alter der Menschen, die 1944 in Auschwitz noch Kinder waren, das Grauen abnimmt und die Seele Frieden finden kann, irrt gründlich. Und nicht nur Überlebende im Spektrum des Holocaust werden von den Alpträumen im hohen Alter zumeist noch mehr gequält, weil ohnehin Altersgebrechen hinzu treten und die Vergangenheit oft quälender in die Seelen zurückkehrt. Auch den Tätern und Tatbeteiligten geht es so. Oskar Gröning kennt dies. – Akute Angstzustände, die Auschwitz zur Gegenwart werden lassen, sind keineswegs selten und werden von all jenen Betreuern, Pflegern und Bezugspersonen geschildert, die sich dieser Menschen im hohen Alter annehmen.
Und wer glaubt, in den 14 vernommenen Zeugen, die gefestigten Persönlichkeiten erkannt zu haben, die psychisch stabil keinerlei externe Unterstützung benötigen, unterliegt erneut einem Irrtum. Sie mögen vor Gericht so empfunden werden, weil sie sich sorgfältig auf diesen Tag und diese Stunde selbst eingestellt haben und zuvor sehr behutsam und dennoch ausführlich von den Anwälten hinsichtlich des gesamten Verfahrens vorbereitet wurden. – Sie alle durchleiden immer wieder ihre unglaublich dunklen Stunden in der gesamten Bandbreite, deren Hintergrund durch ein Wort von Eichmann beschrieben werden kann, mit welchem er in dem bekannten Sassen-Interview sein Lebenswerk beschrieb: „Ich transportierte sie zum Schlachter“.
Aus jüdischen Kindern in glücklichen Familien wurden binnen eines Jahres bis zur Befreiung im Mai 1945 die wenigen Überlebenden des ungarischen Holocaust. Sie wussten nichts darüber, wie sie ein normales Leben führen könnten.Mutter-seelen-allein mussten sie lernen, das Überleben zu überleben.
Die Nebenkläger, die als Zeugen vor diesem Gericht aussagen durften, haben all das Leid und den Verlust beschrieben. Und in dringend erforderlicher Bescheidenheit halte ich mir immer wieder selber vor Augen: Worte allein sind gänzlich ungeeignet das wirkliche Erleben der Hölle von Auschwitz mit Leben zu erfüllen.
Die wahren Dimensionen der Hölle von Auschwitz leben allein in den Herzen und Seelen der Überlebenden, von denen niemand nach dem absoluten Herrschaftswillen der SS Auschwitz hätte überleben sollen.
Das von Gröning gezeichnete Bild eines ordnungsgemäßen „Versorgens“ der ankommenden Transporte mit den von ungarischen Juden überquellenden Viehwaggons hatte keine Ähnlichkeit mit dem, was den Menschen tatsächlich widerfuhr.
Mir geht es dabei gar nicht so sehr darum, dass der alte Mann in den Jargon der Tatzeit zurückgefallen ist. Denn auch in der insofern korrigierenden Erklärung seiner ersten Aussage findet er kein passendes persönliches Wort für das, was er jahrelang nicht nur miterlebt, sondern gefördert hat.
Ich möchte nur exemplarisch auf jenes immer wieder verwendete Bild des erschlagenen Babys zurückkommen, mit dem Gröning seine eigene Betroffenheit im Mantel eines Anflugs von Menschlichkeit zu beschreiben sucht. Denn – so äußerte Gröning sich – man hätte dieses Baby auch anders töten und z.B. erschießen können.
Wie passt dieses von Gröning selbst gezeichnete Einzelbild aus der Zeit seines Dienstbeginns in Auschwitz zu seiner emotionslosen Schilderung unter dem Stichwort des „ordnungsgemäßen Versorgens“ der Transporte während der Ungarnaktion, als pro Tag bis zu 5 oder 6 Züge mit je circa 3.000 Juden eintrafen?
Ich bin überzeugt, dass mit den Aussagen der vernommenen 14 Zeugen und den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Hördler zu dem angeblich so reibungslosen Versorgen der 437.000 ungarischen Juden sehr deutlich wurde, was wirklich geschah.
Der Tod hatte längst schon in den Waggons Einzug gehalten, bevor deren Türen von den Arbeitskommandos aufgerissen wurden, die auch vom Unterscharführer Gröning befehligt und beaufsichtigt wurden.
Das wirft eine der vielen Fragen auf, deren Beantwortung Gröning bisher vermieden hat. Was bewirkten die Toten und Sterbenden aus den Ungarntransporten im Angeklagten selbst, als diese vor seine Füße auf die Rampe geworfen wurden? Oder sagt er: „Die gab es nicht?“
War er zu dieser Zeit an Tod und Vernichtung bereits so gewöhnt, dass nur jene eine frühe Begegnung mit einem einzigen Baby erinnerlich und erwähnenswert blieb?
Oder – und diese Erklärung drängt sich auf – ist das Baby letztlich doch nur eine Metapher? – Eine Metapher, die nicht so sehr der Erinnerung geschuldet ist, sondern Teil des Konstrukts späterer Rechtfertigung innerhalb der eigenen Familie und sozialen Umgebung, als er sich den eigenen Söhnen und anderen in einer Weise darzustellen hatte, die jedenfalls noch einen gewissen Respekt ihm gegenüber ermöglichen sollte?
Diese Wege zum Selbstverständnis dieser Elterngeneration kennt jeder, der – wie ich – genügend alt ist, um sich jener Zeiten erinnern zu können. In den allerersten Jahren hat man noch mit der Faust auf den Tisch geschlagen – wie Gröning – und jedem in der Familie verboten, das Wort MORD für eigenes Tun in Auschwitz in den Mund zu nehmen. Dieser Zeit schloss sich das große Schweigen in Zeiten des Wirtschaftswunders an.
Ohne eigenen „Faustschlag auf den Tisch“ hatte Gröning erst wesentlich später die vermeintliche Straflosigkeit verinnerlichen können. Das war erst möglich seit der folgenlosen Vernehmung von 1978 durch den Frankfurter Oberstaatsanwalt Klein.
Längst zuvor in den 60er Jahren wurden er und seine Generation in der eigenen Familie mit der Vergangenheit konfrontiert, als der Auschwitzprozess und der damalige Zeitgeist den studierenden Söhnen Fragen an den Vater aufdrängten.
Herr Gröning, auch Sie hatten dieses Problem.
Da nützte es Ihnen nichts, sich selbst nicht um den Frankfurter Auschwitzprozess gekümmert haben.
Da war das erschlagene Baby aus der Zeit des Dienstbeginns eine geeignete Brücke für die Rückkehr zu moralischen Restprinzipien und zur folgerichtigen Beschreibung einer Reihe von angeblichen Versetzungsgesuchen an die Front. Dass es jene Versetzungsgesuche nicht gegeben hat, wird das Ergebnis dieser Beweisaufnahme sein.
Daran kann auch die vermeintliche Personalakte nichts ändern, die nach Grönings Worten auf ungeklärte Weise bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt verschwunden sein soll. Dennoch waren diese Versetzungsgesuche von eminenter Wichtigkeit für die eigene Reinwaschung. Denn nur so konnte man in den 60er Jahren noch einigermaßen sein Gesicht in der eigenen sozialen Gegenwart wahren.
Ganz zu schweigen von der Beförderung zum Unterscharführer – also Unteroffizier – ,die von Gröning als SS-Ausschlusskriterium für einen Dienst auf der Rampe stilisiert wurde. Wir erinnern die Fotos aus dem Auschwitzalbum, in denen uns der Historiker Dr. Hördler etliche SS-Männer mit den Rangabzeichen der SS-Unterführer auf der Rampe zeigte.
Gröning reagiert mit seiner ergänzenden Erklärung auf diesen Beweis durch den Sachverständigen und stuft seine ursprünglich behauptete Anordnung „Keine Unterführer auf der Rampe“ in eine bloße persönliche Schlussfolgerung herab. Diese Kurskorrektur erinnert fatal an die Idee von der „verschwundenen Personalakte“, die ja auch erst dann „verbal“ auftauchte, als ernsthafte Zweifel an der Existenz dieser Versetzungsgesuche geäußert wurden.
Der Angeklagte hat den Atem des Todes im Gestank tausender verbrannter Menschen pro Tag und Nacht während der Ungarnaktion in Auschwitz verspürt und wusste: Im Schatten des Todes von hunderttausenden Juden ist dies während des Krieges, der seinem Bruder im November 1942 das Leben kostete, für ihn selbst der sicherste Ort.
Und er behauptet dennoch seit den 60er Jahren bis heute: „Ich wollte fort aus Auschwitz an die Front“, wo der Tod ihm nicht als Gestank verbrannter Juden sondern als vieltausendfacher Tod deutscher Soldaten begegnet wäre und auf ihn selbst gelauert hätte.
Ich will Ihnen erklären, Herr Gröning, warum diese „Lüge von den Versetzungsgesuchen“ von meinen Mandanten als besonders deutlich erkennbare Flucht aus Ihrer eigenen Verantwortung verstanden wird.
So dient das zerschmetterte Köpfchen eines jüdischen Babys als Einstieg in eine „Scheinempörung“, um damit ein gnadengleiches Mitgefühl und ein subjektives Empfinden für Grausamkeit zu demonstrieren.
Die 437.000 Juden aus Ungarn werden sodann – 1 ½ Jahre nach der isolierten Empörung über das eine erschlagene Baby – von Ihnen, Herr Gröning nur noch als „große Zahl“ in kurzer Zeit mit „stärkerem Arbeitsanfall“ und als diejenigen Juden empfunden, die nach Ankunft ordnungsgemäß „versorgt werden“ mussten und vollkommen ahnungslos ohne irgendwelche Schwierigkeiten von der Rampe in den Tod gingen.
Nicht ein einziges Baby nehmen Sie in dieser Zeit der Ungarnaktion wahr, welches auf der Rampe bereits tot aus dem Waggon geworfen oder ausgetrocknet als Leichnam im Arm einer Mutter lag oder auch nur wimmernd und kraftlos vor Hunger und Durst den letzten Stunden im Leben begegnete. „Ordnungsgemäß“ ist ihr maßgeblicher Begriff für die Ungarnaktion.
Auch in Ihrer ergänzenden Erklärung findet sich nichts Konkretes zur Ungarnaktion, obwohl Sie ausdrücklich die Zeugenaussagen zur Ungarnaktion als Anlass für ihre neuerliche Erklärung nennen.
In diesem Gerichtssaal sind die Opfer und der Täter zusammengekommen.
Offensichtlich waren unsere Mandanten, die als Zeugen aussagten, nicht allein – und ich meine damit nicht ihre Kinder, die sie begleitet haben. Unsere Mandanten waren hier auch in Begleitung ihrer ermordeten Eltern, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkel und Nichten. Es waren oft 50 oder 60 oder mehr, die mit einem einzigen Zeugen in dem quälenden Fühlen des gewaltsamen Verlustes ganzer Familienverbände hierher nach Lüneburg kamen.
Aber auch Sie, Herr Gröning, waren hier nicht allein.
Sie kamen in Begleitung all jener aus Ihrer Familie, die bereits verstorben sind. Im Traum begegnen sie Ihnen nach Ihren eigenen Worten. Dem Gutachter Dr. Friedrich haben Sie von diesen Träumen berichtet. Sie sind aber auch in geistiger Begleitung der nachfolgenden Generationen, der Söhne, Enkel und Urenkel. Auch Kleinstkinder oder Babys, wie jenes von der Rampe, werden dabei sein. Da können sich zuweilen im Traum die Szenen von der Rampe, von denen Sie sich ja nicht befreien können, mit Gesichtern der eigenen Familie verbinden. Umdeutungen und sprunghafter Identitätswechsel gehören zum „Wesen des Traumes“.
Die Nebenkläger wissen inzwischen, dass der Angeklagte Ende 1943 die Verlobte Irmgard seines älteren Bruders Gerhard heiratete, der bei Stalingrad am 20. November 1942 gefallen war. Der Angeklagte wollte ersichtlich und nachvollziehbar nun sein eigenes Leben schonen, um jedenfalls seinem im August 1944 erstgeborenen Sohn nicht nur als „gefallener Held für Führer und Vaterland“ begegnen zu können. Während meine Mandanten auf der Rampe den Angeklagten trafen, war seine Frau Irmgard in Verden im sechsten Monat schwanger und sollte nicht zur Witwe werden, nachdem ihr vorheriger Verlobter bereits als Soldat zwei Jahre zuvor gefallen war. – Die Frage drängt sich auf: Hatte Oskar Gröning nicht auch seinem älteren Bruder Gerhard in die Hand versprechen müssen, „sich um Irmgard zu kümmern – für den Fall, dass er nicht mehr aus dem Krieg zurückkommen würde“?
Es ging Ihnen beim willentlichen Verbleib in Auschwitz, Herr Gröning, um Ihr Leben, um das Leben Ihrer Frau und Ihres erstgeborenen Kindes – um Ihre Familie! Und dennoch beschreiben Sie über die Baby-Mord-Metapher das Mitwirken am Mord aller Familien der versammelten Nebenkläger als ihnen gleichsam „aufgezwungen“, weil die SS Sie nicht an die Front in den Krieg habe ziehen lassen. Sie verbrämen einen nachvollziehbaren egoistischen Wunsch zum Überleben mit einem moralischen Mantel aus angeblicher Betroffenheit.
Der Missbrauch gewisser Tötungsmodalitäten an den Juden für Ihre angebliche Betroffenheit als moralisches Schutzschild in diesem Verfahren stellt eine jener Grausamkeiten dar, die sie Herr Gröning in der Begegnungen mit den Zeugen hier hätten aufgeben sollen. Da reicht es nicht, wenn Sie sagen, dass „Sie das Leid der anderen wohl nicht zu Ende gedacht haben.“
Diese Chance hatten Sie in diesem Verfahren, aber Sie haben Sie bislang nicht genutzt!
Soweit nun Herr Gröning in seiner ergänzenden Erklärung schließlich den Ort Auschwitz als ungeeignet für die Umsetzung seiner Familienplanung, „schnell ein Kind zu bekommen“, bezeichnet und dafür der Fronteinsatz die bessere Alternative hätte sein sollen, so sprechen die Fakten auf Grund des Geburtstermins des ältesten Sohnes im Jahr 1944 dagegen.
Den Nebenklägern ist der tatsächliche Zusammenhang zwischen einer vollkommen bedingungslosen Hingabe an den BEFEHL und deren katastrophalster Folge bewusst. Es ist die Preisgabe jeglicher eigener Verantwortung.
Herr Gröning sagt, dass dies „nach heutigen Maßstäben nicht zu fassen sei“. Wenn er unter den „Ungeheuerlichkeiten“ den Massenmord meint und nur die Verwendung dieses Wortes in Bezug auf seine Person vermeidet, dann war das eben auch bereits unter den „damaligen“ Maßstäben nicht zu fassen gewesen. Die jahrelange Beteiligung in der funktionierenden Todesfabrik Auschwitz ist „unfassbar“. Es ist nach sämtlichen menschlichen Maßstäben schon immer unfassbar gewesen.
So bewahrt Herr Gröning sich „nach außen“ das Bild vom innerlich „anständigen“ SS-Mann, der nie in Auschwitz bleiben und stattdessen mutig in den wirklichen Krieg an die Front wollte.
Bevor ich zum Ende komme, muss ich über „Angst“ und deren Wandlungen sprechen.
Die Ängste der Nebenkläger vor einer Reise zu dem Prozess nach Deutschland waren groß. Auch intensivste Information in den Vorgesprächen haben diese Ängste nicht vollkommen beseitigen können. Bei vielen Nebenklägern, die nicht kamen, waren daher nicht nur Alter und Gesundheit oder Gebrechlichkeit der Grund für die Absage einer Bereitschaft zur Anreise nach Lüneburg. Jene Angst, die Irene Weiss so beschreibt, dass der Angeklagte in einer SS-Uniform auch heute noch Todesangst in ihr hätte auslösen können, war bei nicht wenigen so übermächtig, dass sie die akuten neuen Alpträume, von denen sie mir berichteten, nur durch die endgültige Absage der Reisebereitschaft beenden konnten.
Eine latente Angst begleitete die Nebenkläger auf ihrem Weg nach Lüneburg. Manche wollten anfangs keinesfalls nach Lüneburg kommen. Diejenigen aber, die genug Vertrauen aufbauen konnten und sich auf die Reise machten, haben ausnahmslos eine sehr starke und intensive Wandlung erlebt. Es entstand ein ganz neues Deutschlandbild, unter dessen Eindruck die latente Angst verschwand oder jedenfalls sehr stark nachließ.
Die Nebenkläger haben den Respekt wahrgenommen, mit denen Ihnen begegnet wurde. Sie haben vor dem Gericht die Suche nach Gerechtigkeit im Gegensatz zu ihrer Angst vor alten deutschen Selbstgerechtigkeiten erlebt. Auch Beamte in deutschen Uniformen von Justiz und Polizei wurden von ihnen ohne jedes Zögern als diejenigen erkannt, die sie hier in diesem Prozess vor jeglichen Gefährdungen beschützen. Deutsche Öffentlichkeit – mit wiederholt spontaner Zuwendung im öffentlichen Raum – und Vertreter der Medien, der Bürgermeister der Stadt Lüneburg, sie alle haben zu dieser so starken Wandlung von latenter Angst in Vertrauen beigetragen.
Das Gericht hat all die positiven Eindrücke, die die angereisten Zeugen im Umfeld dieses Verfahrens erleben durften, in einem niemals erwarteten Umfang bestätigt und verstärkt. So wurde das Wort von der „erlösenden und heilenden Wirkung“, welches ich anfangs als lediglich optimistische Prognose verwendete, zur Wirklichkeit dieses Prozesses für die Nebenkläger.
„Es überrascht mich und macht mich glücklich… zu leben“,
schrieb uns eine Nebenklägerin in einer abschließenden Beschreibung ihrer Erlebnisse in Lüneburg.
Der Dialog
Die Nebenkläger, die zur Hauptverhandlung am 1. Juli gekommen sind – und bis auf Andrew Sternberg waren dies Nebenkläger, die zum zweiten Mal gekommen sind – haben mit dieser Anreise auch die Hoffnung verbunden, dass der Angeklagte nunmehr in seiner zweiten Erklärung, die ja vorab angekündigt worden war, die richtigen Worte für seine Entschuldigung finden würde.
Sie wurden enttäuscht. Zwar erklärt Herr Gröning einleitend, ihm sei es ein großes Anliegen, sich nach den Aussagen der Überlebenden und Angehörigen der Opfer erneut zu äußern. Aber dann sagt er ganz abstrakt, ihm sei durch die Aussagen nochmals deutlich bewusst geworden, dass die meisten Menschen vernichtet worden seien. Das wusste er vorher. Das ist nicht neu. Zu den ermordeten Familien der Zeugen sagt er jedoch gerade nichts. Und nur diese Schicksale waren ihm neu.
Statt dessen spricht er davon, dass er „keine Ahnung von den schrecklichen Zuständen während der Transporte gehabt habe“ und sagt wörtlich: „Das hat mich sehr erschrocken.“
Mit Verlaub: Hat Herr Gröning nicht all das direkt und sehr unmittelbar gesehen, was wir auf den Fotos im Auschwitzalbum sahen! „Keine Ahnung“? – 3.000 Juden in 3 Tagen und Nächten von Ungarn nach Auschwitz; immer 80-100 in einem Waggon. „Keine Ahnung“? Was für Reisende waren denn das, die da auf die Rampe geworfen wurden? – „Keine Ahnung“ von schrecklichen Zuständen während der Reise?
Herr Gröning hatte die Chance sich hierzu mit höherer Glaubwürdigkeit zu äußern.
Aber er hat es bevorzugt, seine erste Einlassung im Wesentlichen als – ich nenne das mal so – „alten Wein in neuen Schläuchen“ zu präsentieren. Weitgehend war das eine Wiederholung der alten Geschichte von Versetzungsgesuchen und nur dreimal Einsatz auf der Rampe während der Ungarnaktion. Das alles wird durch Wiederholung und erläuternde Anmerkungen keinen Deut überzeugender.
Eine Bitte um „Entschuldigung“ enthält die ergänzende Erklärung auch. Als eine unserer Mandantinnen dieses Wort hörte und der Kontext von ihr noch nicht klar verstanden wurde, kam bei ihr ein Gefühl der „positiven Überraschung“ auf. Aber dann musste Sie lernen: Es handelte sich lediglich um eine Entschuldigung für den Rückfall in den SS-Jargon von Auschwitz während der ersten Einlassung und nicht etwa um eine persönliche Bitte um Entschuldigung wegen seiner Taten. Die Enttäuschung war groß.
Andere Nebenkläger hätten aber auch ein „ich entschuldige mich für meine Taten“ nicht akzeptiert, solange sie nicht mit einer offenen Beschreibung der wirklichen Tatbeteiligung verbunden gewesen wäre. Bekenntnisse in Demut und Reue sind eher Worthülsen, wenn nicht klar gesagt wird, zu was genau sich bekannt wird.
Aber immerhin hat Herr Gröning versucht, auf die Aussagen der Zeugen zu reagieren. Er hat jedenfalls erkannt, dass die Nebenkläger bis zum heutigen Tage unter den Erfahrungen von Auschwitz zu leiden haben.
Herr Gröning hat das Privileg des Wissens zu der Frage, was wirklich geschah, und anders als für die Überlebenden, in deren Leben die Ereignisse auf der Rampe einmalig und kurz waren, hat Herr Gröning eine mehrjährige Kenntnis von den Geschehnissen. Noch kann er darüber sprechen. Er hat nach wie vor die Möglichkeit und Freiheit, die unaussprechlichen Verbrechen konkret zu beschreiben, wenn er nur seine eigene Traumwelt der Verharmlosung und die Wortkargheit bei der Erinnerung des Massenmordes verlässt. Die Nebenkläger geben die Hoffnung nicht auf, dass der Angeklagte in seinem „Letzten Wort“ endlich seine eigene Seele befreit und darüber spricht, was auf der Rampe und in Birkenau während der Ungarnaktion geschah und was er gesehen hat. Der Angeklagte ist für das lebenslange Leid der Nebenkläger mitverantwortlich. Er kann ihnen dieses Leid durch keine Worte nehmen. Aber er kann ihnen ein wenig dabei helfen, im Kontext dieses Strafverfahrens mit diesem Leid umzugehen.
Dazu ist es noch nicht zu spät.