Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Thomas Walther und Cornelius Nestler vom 31.08.2017 – Verfahrenseinstellung gegen Zafke wegen nun eingetretener Verhandlungsunfähigkeit

Zweieinhalb Jahre, nachdem im Februar 2015 vor dem Landgericht Neubrandenburg Anklage erhoben wurde, muss das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten Zafke eingestellt werden.

Der Ablauf des Parallelverfahrens gegen Reinhold Hanning, gegen den die Staatsanwaltschaft ebenfalls im Februar 2015 Anklage wegen Beihilfe zum Massenmord in Auschwitz erhoben hatte und der im Juni 2016 vom Landgericht Detmold zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, zeigt: Auch gegen den Angeklagten Zafke hätte vor Eintritt der Verhandlungsunfähigkeit eine Hauptverhandlung durchgeführt werden und ein Urteil ergehen können.

Aber das Landgericht Neubrandenburg wollte diese Hauptverhandlung mit allen Mitteln verhindern und konnte erst durch das Oberlandesgericht Rostock dazu gezwungen werden, die Hauptverhandlung zu beginnen. Ab Februar 2016 hätte dann – zeitlich parallel zur Hauptverhandlung gegen Hanning vor dem LG Detmold – eine Beweisaufnahme mit dem Ziel, über Tatbeteiligung und Schuld von Zafke zu befinden, durchgeführt werden können und müssen. Aber das Schwurgericht in Neubrandenburg hat sich im Februar 2016 geweigert zur Sache zu verhandeln, sondern erneut die Verhandlungsfähigkeit mit dem anvisierten Ziel einer sich verstärkenden Demenz problematisiert, obwohl die Ergebnisse der Sachverständigen eindeutig waren: Damals war der Angeklagte Zafke verhandlungsfähig.

Jetzt, eineinhalb Jahre nach dem ersten Verhandlungstag, sitzt die Justiz in Neubrandenburg vor einem Scherbenhaufen: Gegen die Richter der damals zuständigen Schwurgerichtskammer wird wegen Rechtsbeugung und Beleidigung eines Nebenklägervertreters strafrechtlich ermittelt. Alle drei Richter sind wegen Besorgnis der Befangenheit gegenüber Nebenklägern und Staatsanwaltschaft aus dem Verfahren entfernt worden. Seither sind alle drei gemeinsam seit über einmal halben Jahr dienstunfähig krankgeschrieben. Der 97jährige Angeklagte ist zwar nunmehr tatsächlich aus Altersgründen nicht mehr verhandlungsfähig, erfreut sich im übrigen aber weiterhin recht guter Gesundheit.

Schlimmer: Die Nebenkläger, Überlebende von Auschwitz, deren Mutter dort ermordet wurde, hatten sich von diesem Strafverfahren wie die Nebenkläger im Verfahren gegen Hanning späte Gerechtigkeit erhofft. Stattdessen musste ihnen von ihrem Anwalt über zwei Jahre hin immer wieder von einem deutschen Gericht berichtet werden, das diese Gerechtigkeit nicht gewähren und nicht einmal das persönliche Gespräch mit dem Anwalt bewilligen wollte: Der 87jährige Nebenkläger, Überlebender von Auschwitz, könne doch seinem Anwalt über Skype schildern, was er in Auschwitz erlitten hatte. Eine deutsche Justizposse hat nun als Tragödie ein Ende gefunden. Zurück bleiben Nebenkläger mit neuen Wunden aus Neubrandenburg, die genauso wenig heilen werden wie die Wunden, die ihnen als verfolgte Juden im Holocaust vor über sieben Jahrzehnten zugefügt wurden.

Rechtsanwalt Thomas Walther (Kempten)

Professor Dr. Cornelius Nestler (Königstein)

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Thomas Walther und Cornelius Nestler vom 13.05.2017 – Das 5-Monats-Gutachten im Zafke-Verfahren ist da

Als Nebenklägervertreter von Walter Plywaski und William Plywaski aus Boulder / USA nehmen wir zur Kenntnis, dass das Landgericht sich am Samstag 13.05.2017 um 17:45 per Email zu einer Eilmeldung veranlasst sah: „Die zwei Sachverständigen haben das Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten vorgelegt.“

Ergänzend ist anzumerken, dass exakt vor 5 Monaten der Auftrag zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten erfolgte und vor 17 Monaten erstmals Termine für eine Hauptverhandlung bestimmt und zugleich erstmals die Nebenkläger vom Verfahren ausgeschlossen wurden.

Entgegen der Eilmeldung ist uns das Gutachten aber bisher nicht zugesandt worden.

Es bleibt bei der bisherigen Vorgehensweise des Gerichts, die Erstinformationen zu Verfahrensereignissen vom Pressesprecher vorab allein den Medien mitzuteilen.

Die Nebenkläger erhalten Gutachten oder Beschlüsse erst Tage später per Briefpost.

Richtig ist, dass wir einen der Befangenheitsanträge vom 10.04.2017 gegen Richter am Landgericht Kolf am 10.05.2017 zurückgenommen haben. Dies war die angemessene Reaktion der Nebenkläger auf dessen Entschuldigung vom 20.04.2017 wegen einer verbalen Entgleisung in einem Gerichtsbeschluss vom November 2016, an welchem neben ihm Richterin Brinkmann und Richter Elfers beteiligt waren. Zudem hat er ausdrücklich erklärt, dass nach seiner Wertung die Befangenheitsanträge vom 10.04.2017 gegen seine Kollegen Vorsitzender Richter Kabisch sowie Richterin Brinkmann und Richter Elfers auf jeden Fall begründet seien und vom Gericht nicht mehr zurückgewiesen werden könnten.

Wir gehen davon aus, dass die zur Entscheidung über die Befangenheitsanträge berufenen Richter sich der zutreffenden Auffassung von Herrn Richter Kolf anschließen werden.

Die Nebenkläger warten nun auf Übersendung des Gutachtens und die dienstlichen Erklärungen der Richter Kabisch, Brinkmann und Elfers zu den gegen sie gerichteten Ablehnungsanträgen. Deren Reaktionen sind abzuwarten. Alle drei Richter sind aber seit einem Monat bis auf weiteres dienstunfähig erkrankt.

Rechtsanwalt Thomas Walther (Kempten)

Professor Dr. Cornelius Nestler (Königstein)

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Thomas Walther und Cornelius Nestler vom 09.04.2017 – Ermittlungsverfahren wegen „Rechtsbeugung“ gegen Richter im Zafke-Verfahren

Als Nebenklägervertreter von Walter Plywaski und William Plywaski aus Boulder / USA nehmen wir dazu Stellung, dass gegen die Berufsrichter der Schwurgerichtskammer am Landgericht Neubrandenburg im Auschwitz-Verfahren gegen Zafke  ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens der Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch eingeleitet wurde.

Die Staatsanwaltschaft Stralsund – Az. 526 Js 9674/17 – führt diese Ermittlungen gegen den Vorsitzenden Richter K. und gegen die Richterin B. sowie den Richter E. auf Grund der Strafanzeige von Rechtsanwalt Thomas Walther vom 18.03.2017 nach Beauftragung durch die Generalstaatsanwaltschaft Rostock.

Die Nebenkläger, die durch das Strafverfahren wegen Beihilfe zum Mord gegen Zafke Gerechtigkeit für ihre ermordete Mutter erlangen wollen, sind seit über 1 ½ Jahren von den Richtern der Schwurgerichtskammer systematisch an ihrer Beteiligung an dem Verfahren gehindert worden. Anträge wurden zumeist abgelehnt, die für die Wahrnehmung ihrer Rechte notwendigen Entscheidungen wurden regelmäßig nur mit großer Zeitverzögerung getroffen. Nicht einmal die notwendige Informationsreise der Anwälte zu ihren Mandanten wurde über ein Jahr  hin genehmigt, bis das Oberlandesgericht im Februar dieses Jahres mit klaren Worten eingegriffen hat. Kein Affront und keine Rechtsverweigerung durch die Kammer konnten im Neubrandenburger Gericht eine Besorgnis der Befangenheit der drei Berufsrichter begründen.

Dann hat die Schwurgerichtskammer zum zweiten Mal am 13.02.2017 die vom  Oberlandesgericht Rostock schon am 27.11.2015 festgestellte Berechtigung des Walter Plywaski widerrufen, als Nebenkläger am Verfahren teilnehmen zu können.

Das war nicht nur eine erneute Rechtsverweigerung gegenüber dem Nebenkläger, sondern auch die erklärte Missachtung der Entscheidungen des Oberlandesgerichts Rostock. Wir halten diesen Beschluss für einen klaren Akt der strafbaren Rechtsbeugung und haben deswegen Strafanzeige gestellt.

Unsere Auffassung, dass es sich bei dem Beschluss der Strafkammer um eine grobe Verletzung von Recht und Gesetz handelt, teilen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das zuständige Oberlandesgericht Rostock. So hat bereits die Generalstaatsanwaltschaft am 28.02.2017 in ihrer Stellungnahme zu der Beschwerde, mit der sich die  Nebenkläger gegen den von der Strafkammer beschlossenen Widerruf ihrer Zulassung gewehrt hatten, ausgeführt, dass „die Schwurgerichtskammer sich über den Senatsbeschluss [des OLG Rostock vom 23.02.2016] hinweg setzt, was … nur schwer erträglich ist.“ Weiter heißt es dort, „die Hartnäckigkeit, mit der die Kammer berechtigte Belange der Nebenkläger negiert, zeigt, dass sie nicht bereit ist, … in richterlicher Unbefangenheit zu verhandeln und zu entscheiden.“

Das Oberlandesgericht Rostock hat dann in seiner Aufhebung der Entscheidung der Strafkammer  festgestellt, dass die Strafkammer an die früheren Entscheidungen des Oberlandesgerichts vom 27.11.2015 und vom 23.02.2016 gebunden und deshalb schlicht nicht befugt war, dem Nebenkläger erneut seine Rechte zu entziehen.

Wir hatten die Richter der Strafkammer im Vorfeld ihrer Entscheidung auf all dies hingewiesen. Die Entscheidung stellt damit eine bewusste Missachtung der eindeutigen Rollenverteilung zwischen dem Landgericht und dem Obergericht dar. Das allein begründet schon ganz unabhängig von der unvertretbaren Begründung der Entscheidung, mit der die  Rechte unserer Mandanten gezielt ausgehebelt werden sollten, den Tatbestand des Verbrechens der Rechtsbeugung.

Wir gehen fest davon aus, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wird. Ein jeder Akt der Rechtsbeugung durch Richter ist in einem Rechtstaat ein Skandal. Besonders skandalös ist in diesem Verfahren, dass sich die permanente Rechtsverweigerung, die letztlich sogar zu einer strafbaren Rechtsbeugung geführt hat, gegen Menschen richtet, die nur mit Glück Auschwitz überlebt und dort ihre Verwandten durch Mord verloren haben. Zu Beginn dieses Strafverfahrens hatten unsere Mandanten gehofft, die deutsche Justiz werde ihnen – wenn auch spät – Gerechtigkeit geben. Dass sie auf Richter treffen würden, die ihnen mit  Rechtsverweigerung bis hin zur Rechtsbeugung begegnen würden, hatten sie nicht erwartet.

Rechtsanwalt Thomas Walther (Kempten)

Professor Dr. Cornelius Nestler (Königstein)

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Thomas Walther und Cornelius Nestler vom 06.10.2016

Als Nebenklägervertreter von Walter Plywaski und William Plywaski aus Boulder / USA nehmen wir zur Aufhebung des Termins vom 10.10.2016 zur Fortsetzung der Hauptverhandlung in Neubrandenburg gegen den Angeklagten Zafke Stellung:

In Folge von Befangenheitsanträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger gegen die Berufsrichter der Schwurgerichtskammer im Verfahren gegen Zafke wegen Beihilfe zum Mord ist es zu einer erneuten Aussetzung der Hauptverhandlung gekommen. Derzeit ist es ungewiss, ob und zu welchem Zeitpunkt die Hauptverhandlung erneut aufgenommen werden wird.

Es mag verwundern, dass die Nebenkläger, die durch dieses Strafverfahren Gerechtigkeit für ihre ermordeten Eltern erlangen wollen, eine Prozessstrategie verfolgt haben, die nunmehr zu einem Abbruch der Hauptverhandlung geführt hat.

Der Grund ist ganz einfach:

Alle Erfahrungen insbes. mit dem Vorsitzenden Richter der Schwurgerichtskammer seit der Erhebung der Anklage am 23.02.2015 haben überdeutlich gemacht, dass die Nebenkläger von diesem Gericht keine Gerechtigkeit erwarten konnten. Für die allein vom Oberlandesgericht Rostock gegen das Neubrandenburger Gericht erzwungene Hauptverhandlung hat das Gericht unter Vorsitz des Richters Kabisch niemals eine Beweisaufnahme geplant. Seit Beginn des Jahres sollte lediglich die Verhandlungsunfähigkeit herbeigeredet und keinesfalls nach strengen Beweisregeln überprüft werden. Verfahrensrechte der Nebenkläger wurden bis hin zur Verweigerung des Anwaltsgesprächs mit den Mandanten beschnitten und missachtet. Der Vorsitzende Richter Kabisch schließt die Nebenkläger und auch die Staatsanwaltschaft von verschiedenen Informationen aus und besucht den Angeklagten zu Hause, um sich anschließend zu weigern, über seine dort getroffenen Feststellungen zu berichten.

Das Gericht selbst degradiert eine solche Hauptverhandlung zur Farce, an der die in den USA lebenden Nebenkläger ohne unmittelbares Anwaltsgespräch nicht teilnehmen möchten.
Für die Nebenkläger gab es daher in den vergangenen Wochen keinen anderen Weg, als die ganz offenbar befangenen Richter abzulehnen und weiterhin auf eine andere Gerichtsbesetzung zu hoffen, die Ihnen, den Nebenklägern, wenigstens den nach der Strafprozessordnung gebotenen Respekt entgegenbringt.

Rechtsanwalt Thomas Walther (Kempten)

Professor Dr. Cornelius Nestler (Königstein)

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Thomas Walther und Cornelius Nestler vom 12.09.2016 zum Ablehnungsverfahren des Vors. Richters Kabisch

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Thomas Walther und Professor Dr. Cornelius Nestler im Strafverfahren vor dem Landgericht Neubrandenburg gegen den Angeklagten Hubert Zafke, dem vorgeworfen wird, durch seine Unterstützung des Massenmordes in Auschwitz als Sanitäter Beihilfe zum Mord in 3681 Fällen geleistet zu haben:

In der heutigen Hauptverhandlung haben sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch die Nebenkläger Walter und William Plywaski den Vorsitzenden Richter Kabisch wegen Befangenheit abgelehnt.

Die Befangenheitsanträge verzögern die Durchführung der Hauptverhandlung. Aber die Nebenkläger haben jede Hoffnung aufgegeben, dass es unter diesem Vorsitzenden Richter jemals zu einer Hauptverhandlung kommen kann, die nicht zur Farce verkommt. Gerechtigkeit für sie und ihre ermordeten Angehörigen ist unter diesem Vorsitzenden Richter nicht zu erwarten.

Seit Eingang der Anklage beim Landgericht im Februar 2015 demonstrieren die Entscheidungen des Vorsitzenden Richters der Schwurgerichtskammer, dass er eine Hauptverhandlung gegen den Anklagten mit allen Mitteln verhindern will. Nachdem das Landgericht das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt hatte, wurde vom Oberlandesgericht auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin nach erstmaliger gründlicher Begutachtung des Anklagten dessen Verhandlungsfähigkeit festgestellt und das Verfahren eröffnet. Mit diesem Beschluss des Oberlandesgerichts wurden gleichzeitig unsere Mandanten, Überlebende von Auschwitz, deren Eltern dort unter Beteiligung des Angeklagten ermordet wurden, als Nebenkläger zugelassen. An diese Entscheidung hat sich das Landgericht nicht gehalten, so dass erst wiederum durch Beschwerde vor dem Oberlandesgericht die erneute Zulassung unserer Mandanten durchgesetzt werden konnte. Seitdem wurden unsere Mandanten und wir als ihre Vertreter vielfach unter Verletzung der Fairness des Verfahrens von wesentlichen Verfahrensvorgängen nicht informiert. Weiterhin hat das Gericht die Reise zu dem in den USA lebenden Mandanten nicht genehmigt. Stattdessen verweist das Gericht den 87jährigen und schwerhörigen Mandanten darauf, im Wege einer Videokonferenz mit seinem Anwalt über seine Zeit in Auschwitz und anderen Lagern der SS wie auch über die anderthalbjährige, ständige Verweigerung der deutschen Justiz, ihm Gerechtigkeit zukommen zu lassen, zu konferieren. Diese Verweigerung einer angemessen Kommunikation zwischen dem Nebenkläger und seinem Anwalt, wie sie bislang in allen anderen NS-Verfahren der letzten Jahre problemlos genehmigt wurde, ist ein ungeheuerlicher Vorgang, der zeigt, dass der Vorsitzende Richter in seiner Parteilichkeit für den Angeklagten und in seinem alle seine Entscheidungen leitenden Interesse, die Durchführung einer Hauptverhandlung gegen den Angeklagten zu verhindern, auch den letzten Respekt vor dem Nebenkläger und seinen besonderen Befindlichkeiten verloren hat.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem heutigen Befangenheitsantrag zusammenfassend zu Recht festgestellt:

Aus der Sicht des Nebenklägers entsteht hier der Eindruck, dass es gar keinen Zweck hat, sich dem Verfahren anzuschließen, weil der ehemalige SS-Mann sowieso vom abgelehnten Richter freigesprochen werden wird und er in dem Verfahren nicht die Illusion haben darf, jemals eine gewisse Reue und ein Schuldeingeständnis vom Angeklagten zu hören, weil der Vorsitzende sich auf eine Rechtsauffassung festgelegt hat, die den Angeklagten bevorzugt und vor allen Vorwürfen und insbesondere der Anklageschrift schützt.

Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass das Gericht und damit der abgelehnte Richter bei der Planung der Hauptverhandlung nur Vorkehrungen dafür trifft, über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten zu verhandeln, er aber in keiner Hinsicht erkennen lässt, dass er sich der Tat- und Schuldfrage nähern will, hinterlässt dies insgesamt den Eindruck, dass der abgelehnte Richter die zur Hauptverhandlung zugelassene Anklage nicht verhandeln will und er den Angeklagten für unschuldig hält.

Dass der abgelehnte Richter dann dem Nebenkläger auch noch bei der Frage, ob seinem Rechtsanwalt eine Informationsreise zu genehmigen ist, ein unzulässiges Rechtsmittel empfiehlt, wirkt aus Sicht des Nebenklägers verstörend und vermittelt ihm, dass er in dem Verfahren eigentlich unerwünscht ist, der abgelehnte Richter ihn von der Hauptverhandlung fernhalten will und der abgelehnte Richter sich nicht ernsthaft mit ihm und den ihm zustehenden Rechten beschäftigen will.

Rechtsanwalt Thomas Walther (Kempten)

Professor Dr. Cornelius Nestler (Königstein)

Presseerklärung vom 01.03.2016 zu den Erklärungen von Rechtsanwalt Diestel zum „Todesurteil“ gegen den Angeklagten Hubert Zafke

Als Nebenklägervertreter von Walter Plywaski und William Plywaski aus Boulder / USA nehmen wir zu den Erklärungen von Rechtsanwalt Diestel zum „Todesurteil“ gegen den Angeklagten Hubert Zafke Stellung:

Rechtsanwalt Diestel verteidigt den Angeklagten und erklärt am ersten Prozesstag im Gerichtssaal, bereits durch das Verfahren der Anklageerhebung und die Hauptverhandlung sei ein Todesurteil gefällt, gegen das es kein Rechtsmittel gebe.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat in der Anklage gegen Hanning vor dem Schwurgericht Detmold die insgesamt auf die Tötung der Menschen angelegten Lebensbedingungen in Auschwitz als Mordmethode angeklagt, zu der jedes Mitglied der SS Beihilfe geleistet hat.

Mit seinen Worten verabschiedet sich Rechtsanwalt Diestel vom Rechtsstaat, stellt die Dinge auf den Kopf und verhöhnt damit die Opfer. Diese sind durch das Verfahren der wohl durchdachten Lebensverhältnisse von Auschwitz, an dem sich der Angeklagte beteiligt hat, qualvoll zu Tode gekommen. Dem Angeklagten wird hingegen ein rechtsstaatliches Verfahren gewährt, in dem durchgehend seine Verhandlungsfähigkeit geprüft wird.

Die Entgleisung des Rechtsanwalts Diestel kann nur mit Abscheu zur Kenntnis genommen werden.

Rechtsanwalt Thomas Walther (Kempten)

Professor Dr. Cornelius Nestler (Königstein)

 

Siehe auch die Presseerklärungen der StA Schwerin und des Internationalen Auschwitz Komittees.