Presseerklärung vom 01.03.2016 zu den Erklärungen von Rechtsanwalt Diestel zum „Todesurteil“ gegen den Angeklagten Hubert Zafke

Als Nebenklägervertreter von Walter Plywaski und William Plywaski aus Boulder / USA nehmen wir zu den Erklärungen von Rechtsanwalt Diestel zum „Todesurteil“ gegen den Angeklagten Hubert Zafke Stellung:

Rechtsanwalt Diestel verteidigt den Angeklagten und erklärt am ersten Prozesstag im Gerichtssaal, bereits durch das Verfahren der Anklageerhebung und die Hauptverhandlung sei ein Todesurteil gefällt, gegen das es kein Rechtsmittel gebe.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat in der Anklage gegen Hanning vor dem Schwurgericht Detmold die insgesamt auf die Tötung der Menschen angelegten Lebensbedingungen in Auschwitz als Mordmethode angeklagt, zu der jedes Mitglied der SS Beihilfe geleistet hat.

Mit seinen Worten verabschiedet sich Rechtsanwalt Diestel vom Rechtsstaat, stellt die Dinge auf den Kopf und verhöhnt damit die Opfer. Diese sind durch das Verfahren der wohl durchdachten Lebensverhältnisse von Auschwitz, an dem sich der Angeklagte beteiligt hat, qualvoll zu Tode gekommen. Dem Angeklagten wird hingegen ein rechtsstaatliches Verfahren gewährt, in dem durchgehend seine Verhandlungsfähigkeit geprüft wird.

Die Entgleisung des Rechtsanwalts Diestel kann nur mit Abscheu zur Kenntnis genommen werden.

Rechtsanwalt Thomas Walther (Kempten)

Professor Dr. Cornelius Nestler (Königstein)

 

Siehe auch die Presseerklärungen der StA Schwerin und des Internationalen Auschwitz Komittees.

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