Nebenklägervertreter:
Prof. Dr. Cornelius Nestler
Rechtsanwalt Manuel Mayer
Rechtsanwältin Christine Siegrot
Rechtsanwalt Thomas Walther
Zum Urteil gegen Reinhold Hanning vor dem Landgericht Detmold am 17. Juni 2016
Wir sind Nebenklägervertreter von mehr als 30 jüdischen Mandanten, deren nächste Angehörige zwischen Januar 1943 und Juni 1944 in Auschwitz ermordet wurden. Fast alle unserer Mandanten wurden auf der Rampe zur Arbeit selektiert und haben erst Auschwitz und dann Todesmärsche und andere Lager der SS überlebt.
Da die Hauptverhandlung die Anklage in allen wesentlichen Punkten vollumfänglich bestätigt hat, gehen wir sicher davon aus, dass der Angeklagte verurteilt werden wird.
Ein fast 50 Jahre andauerndes Versagen der Justiz bei der Strafverfolgung von NS- Verbrechen ist mit diesem Strafverfahren erneut deutlich geworden. Dieses Urteil wird aber in mehrfacher Hinsicht ein großer – wenn auch später – Schritt zu einer angemessenen Bewertung des Massenmordes in Auschwitz sein.
Denn das Urteil gegen Reinhold Hanning wird – wie schon die Verurteilung von Oskar Gröning durch das Landgericht Lüneburg – endlich auch in NS-Verfahren den Maßstäben Geltung verschaffen, die in jedem „normalen“ Strafverfahren für schuldhaftes Verhalten gelten. Das Urteil wird damit nach einer jahrzehntelangen Praxis der Nichtaufnahme von Ermittlungen oder von Einstellungen der Strafverfahren gegen SS-Angehörige in Auschwitz eine weitere Zäsur setzen.
Besonders wichtig aber wird sein, dass in diesem Verfahren zum ersten Mal der arbeitsteilig organisierte Massenmord in Auschwitz in seinem ganzen Umfang angeklagt ist. Bis zur Anklage gegen Hanning haben die Staatsanwaltschaften Angehörige der Wachmannschaften in Auschwitz allein wegen der Ermordung der Menschen angeklagt, die unmittelbar nach ihrer Ankunft auf der Rampe für den Tod in den Gaskammern selektiert wurden. Aber der Massenmord in Auschwitz war mehr, er umfasst auch die Ermordung der Häftlinge im Lager, die zu krank und zu schwach für einen Arbeitseinsatz waren und dann in den Gaskammern vernichtet wurden. Und zum Massenmord in Auschwitz gehört die gezielte Vernichtung durch die Lebensverhältnisse, vor allem der systematisch geplante grausame Tod durch das Verhungern Lassen vieler tausender Häftlinge. Die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen haben all dies vielfach und detailliert geschildert.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Strafverfolgung von NS-Verbrechen durch die Deutsche Justiz wird daher vor dem Landgericht Detmold der wahre Umfang der Beteiligung der Wachmannschaften am Massenmord in Auschwitz angeklagt und abgeurteilt: Deren Aufgabe war es, ALLE diese Formen des Massenmordes in Auschwitz möglich zu machen.
Verbreitet ist die Vorstellung, bei dem Angeklagten Hanning handele es sich um einen SS- Angehörigen auf der untersten Ebene der Hierarchie, einen einfachen Wachmann. Die Hauptverhandlung hat aber gezeigt, dass der Angeklagte spätestens nach seiner Beförderung zum Unteroffizier direkt unterhalb der Ebene des Kompanieführers für das Gelingen der Bewachungseinsätze seiner Kompanie wesentlich mitverantwortlich war. Die Strafkammer hat daraus den zutreffenden Schluss gezogen, dass neben der angeklagten Beihilfe sogar eine Verurteilung als (Mit-) Täter in Betracht kommt.
Einige unserer Mandanten werden der Urteilsverkündung beiwohnen. Einige sind sogar aus Übersee angereist. Sie erwarten von dem Urteil Gerechtigkeit für ihre ermordeten Angehörigen und für sich selbst.
Zu weiteren Informationen, inbes. auch den Aussagen unserer Mandanten, die als Zeugen vor Gericht gehört wurden, und zu unseren Plädoyers siehe unter www.nebenklage-auschwitz.de.
Zur Kommentierung und Bewertung des Urteils und der vor uns liegenden prozessualen Aufgaben im Zusammenhang mit weiteren noch anhängigen Auschwitz – Verfahren laden wir gemeinsam mit dem Internationalen Auschwitz Komitee für den 17. Juni um 15.00 Uhr zu einer Pressekonferenz im Gebäude des Landgerichts ein.
Detmold, den 16. Juni 2016