Presseerklärung der Nebenklägervertreter Cornelius Nestler, Manuel Mayer, Christine Siegrot und Thomas Walter vom 16.06.2016

Nebenklägervertreter:

Prof. Dr. Cornelius Nestler

Rechtsanwalt Manuel Mayer

Rechtsanwältin Christine Siegrot

Rechtsanwalt Thomas Walther

Zum Urteil gegen Reinhold Hanning vor dem Landgericht Detmold am 17. Juni 2016

Wir sind Nebenklägervertreter von mehr als 30 jüdischen Mandanten, deren nächste Angehörige zwischen Januar 1943 und Juni 1944 in Auschwitz ermordet wurden. Fast alle unserer Mandanten wurden auf der Rampe zur Arbeit selektiert und haben erst Auschwitz und dann Todesmärsche und andere Lager der SS überlebt.

Da die Hauptverhandlung die Anklage in allen wesentlichen Punkten vollumfänglich bestätigt hat, gehen wir sicher davon aus, dass der Angeklagte verurteilt werden wird.

Ein fast 50 Jahre andauerndes Versagen der Justiz bei der Strafverfolgung von NS- Verbrechen ist mit diesem Strafverfahren erneut deutlich geworden. Dieses Urteil wird aber in mehrfacher Hinsicht ein großer – wenn auch später – Schritt zu einer angemessenen Bewertung des Massenmordes in Auschwitz sein.

Denn das Urteil gegen Reinhold Hanning wird – wie schon die Verurteilung von Oskar Gröning durch das Landgericht Lüneburg – endlich auch in NS-Verfahren den Maßstäben Geltung verschaffen, die in jedem „normalen“ Strafverfahren für schuldhaftes Verhalten gelten. Das Urteil wird damit nach einer jahrzehntelangen Praxis der Nichtaufnahme von Ermittlungen oder von Einstellungen der Strafverfahren gegen SS-Angehörige in Auschwitz eine weitere Zäsur setzen.

Besonders wichtig aber wird sein, dass in diesem Verfahren zum ersten Mal der arbeitsteilig organisierte Massenmord in Auschwitz in seinem ganzen Umfang angeklagt ist. Bis zur Anklage gegen Hanning haben die Staatsanwaltschaften Angehörige der Wachmannschaften in Auschwitz allein wegen der Ermordung der Menschen angeklagt, die unmittelbar nach ihrer Ankunft auf der Rampe für den Tod in den Gaskammern selektiert wurden. Aber der Massenmord in Auschwitz war mehr, er umfasst auch die Ermordung der Häftlinge im Lager, die zu krank und zu schwach für einen Arbeitseinsatz waren und dann in den Gaskammern vernichtet wurden. Und zum Massenmord in Auschwitz gehört die gezielte Vernichtung durch die Lebensverhältnisse, vor allem der systematisch geplante grausame Tod durch das Verhungern Lassen vieler tausender Häftlinge. Die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen haben all dies vielfach und detailliert geschildert.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Strafverfolgung von NS-Verbrechen durch die Deutsche Justiz wird daher vor dem Landgericht Detmold der wahre Umfang der Beteiligung der Wachmannschaften am Massenmord in Auschwitz angeklagt und abgeurteilt: Deren Aufgabe war es, ALLE diese Formen des Massenmordes in Auschwitz möglich zu machen.

Verbreitet ist die Vorstellung, bei dem Angeklagten Hanning handele es sich um einen SS- Angehörigen auf der untersten Ebene der Hierarchie, einen einfachen Wachmann. Die Hauptverhandlung hat aber gezeigt, dass der Angeklagte spätestens nach seiner Beförderung zum Unteroffizier direkt unterhalb der Ebene des Kompanieführers für das Gelingen der Bewachungseinsätze seiner Kompanie wesentlich mitverantwortlich war. Die Strafkammer hat daraus den zutreffenden Schluss gezogen, dass neben der angeklagten Beihilfe sogar eine Verurteilung als (Mit-) Täter in Betracht kommt.

Einige unserer Mandanten werden der Urteilsverkündung beiwohnen. Einige sind sogar aus Übersee angereist. Sie erwarten von dem Urteil Gerechtigkeit für ihre ermordeten Angehörigen und für sich selbst.

Zu weiteren Informationen, inbes. auch den Aussagen unserer Mandanten, die als Zeugen vor Gericht gehört wurden, und zu unseren Plädoyers siehe unter www.nebenklage-auschwitz.de.

Zur Kommentierung und Bewertung des Urteils und der vor uns liegenden prozessualen Aufgaben im Zusammenhang mit weiteren noch anhängigen Auschwitz – Verfahren laden wir gemeinsam mit dem Internationalen Auschwitz Komitee für den 17. Juni um 15.00 Uhr zu einer Pressekonferenz im Gebäude des Landgerichts ein.

Detmold, den 16. Juni 2016

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Presseerklärung der Nebenklägervertreter Cornelius Nestler, Manuel Mayer, Christine Siegrot und Thomas Walther vom 26.04.2016

Nebenklägervertreter:

Prof. Dr. Cornelius Nestler

Rechtsanwalt Manuel Mayer

Rechtsanwältin Christine Siegrot

Rechtsanwalt Thomas Walther

Zur angeblichen Erweiterung der Anklage in der Hauptverhandlung gegen Reinhold Hanning vor dem Landgericht Detmold

Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, als Angehöriger der 3. Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanns Auschwitz, in der er ab 1. September 1943 als SS-Unterscharführer tätig war, im gesamten Zeitraum vom 1. Januar 1943 bis 13. Juni 1944 durch eine andauernde Tat Beihilfe zum Massenmord in Auschwitz in seinen verschiedenen Formen geleistet zu haben. Die Anklage geht dabei von “mindestens” 170.000 Opfern aus, die allein im Zeitraum zwischen dem 16. Mai und 13. Juni 1944 in den Gaskammern im Rahmen der sog. Ungarnaktion ermordet wurden.

Vollkommen überraschend sowohl für das Gericht, das diese Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen hat, als auch für die Nebenklägeranwälte vertritt die Staatsanwaltschaft nunmehr die Auffassung, sie habe nur eine Beihilfehandlung in der Zeit vom 16. Mai bis 13. Juni 1944 angeklagt. Die Kognitionspflicht des Gerichts richtet sich aber nicht danach, wie ein Staatsanwalt die Anklage – auch wenn es die seine ist – interpretiert, sondern nach dem objektiv erkennbaren Sachverhalt, der mit der Anklageschrift dem Gericht unterbreitetet wurde.

Vor diesem Hintergrund kann entgegen den in der Presse so wiedergegebenen Äußerungen des Staatsanwaltes keine Rede davon sein, dass das Landgericht die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten “erweitert“ habe. Das dürfte das Gericht nach den Regeln der Strafprozessordnung auch gar nicht.
Um aber ganz sicher zu sein, dass jedenfalls zwischen Gericht und Verteidigung unstreitig ist, was Gegenstand der Anklage ist, hat Nebenklägeranwalt Manuel Mayer in der letzten Hauptverhandlung den Antrag gestellt, das Gericht solle klarstellen, dass dem Angeklagten eine Beihilfehandlung zum Mord im Zeitraum 1. Januar 1943 bis 13. Juni 1944 vorgeworfen wird. Das Gericht hat in seinem in der Hauptverhandlung verkündeten Beschluss diese Klarstellung vorgenommen, die allein wegen der nicht nachvollziehbaren Äußerungen des Staatsanwaltes angesagt war.

Wir als Nebenklägeranwälte sind verwundert über das rechtlich nicht nachvollziehbare Verhalten der Staatsanwaltschaft.”

Presseerklärung der Nebenklägervertreter Thomas Walther, Cornelius Nestler, Manuel Mayer vom 10.02.2016

Nebenklägervertreter:

Rechtsanwalt Thomas Walther

Prof. Dr. Cornelius Nestler

Rechtsanwalt Manuel Mayer

 

Zur Hauptverhandlung gegen Reinhold Hanning vor dem Landgericht Detmold

Wir sind Nebenklägervertreter von mehr als 25 jüdischen Mandanten, deren nächste Angehörige zwischen Januar 1943 und Juni 1944 in Auschwitz ermordet wurden. Fast alle unserer Mandanten wurden auf der Rampe zur Arbeit selektiert und haben erst Auschwitz und dann Todesmärsche und andere Lager der SS überlebt.

Die Nebenkläger verbinden mit dem Strafverfahren die Hoffnung auf Gerechtigkeit

Der Angeklagte Hanning steht wegen seiner Beteiligung an der Ermordung von Eltern und Geschwistern unserer Mandanten sowie der Vernichtung ihrer Familienverbände vor Gericht. Mehr als 70 Jahre sind seitdem vergangen. Schmerz und Verlust, Jahrzehnte verzweifelter Alpträume über die Hölle von Auschwitz werden vor dem Landgericht Detmold durch jene Überlebenden, die in der Hauptverhandlung Zeugnis ablegen werden, präsent sein.

Die Nebenkläger wollen damit auch der Öffentlichkeit vor Augen führen, was das Menschheitsverbrechen des „Holocaust“ ihnen selbst und ihren Familien zugefügt hat. Den Nebenklägern ist es wichtig, dem Gericht die Folgen der Beteiligung des Angeklagten an diesen Mordtaten in ihrem eigenen Leben zu beschreiben.

Gerechtigkeit wird den Nebenklägern nur dann gegeben, wenn nicht nur Zahlen ermordeter Opfer im Prozess genannt, sondern Eltern und Geschwistern eine Stimme gewährt und ihr Abbild lebendig wird. Der Gerichtssaal ist der Raum, in dem durch Achtung der Nebenkläger geraubte Menschenwürde zurückerstattet werden kann.

Die Nebenkläger haben sich im vollen Bewusstsein der eigenen großen Belastung für die Teilnahme an diesem Verfahren entschieden. Sie wollen diese Last auf sich nehmen, weil sie auch in ihrem hohen Alter glauben, ihren ermordeten Familien diese Beachtung in einem deutschen Gerichtsverfahren zu schulden.

Das Versagen der Justiz und die Anklage in Detmold

Ein fast 50 Jahre andauerndes Versagen der Justiz wird in diesem Strafverfahren erneut deutlich werden, kann aber auch durch dieses Strafverfahren eine wichtige Korrektur erfahren. In diesem Strafverfahren wird es wie im Strafverfahren gegen Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg erneut darum gehen, nach einer jahrzehntelangen Praxis der

Nichtaufnahme von Ermittlungen oder von Einstellungen der Strafverfahren gegen SS-Angehörige in Auschwitz den Maßstäben, die in jedem „normalen“ Strafverfahren für schuldhaftes Verhalten damals wie heute gelten, endlich Geltung zu verschaffen.

Besonders wichtig aber wird sein, dass in diesem Verfahren zum ersten Mal der arbeitsteilig organisierte Massenmord in Auschwitz in seinem ganzen Umfang angeklagt ist. Bis zur Anklage gegen Hanning haben die Staatsanwaltschaften Angehörige der Wachmannschaften in Auschwitz allein wegen der Ermordung der Menschen angeklagt, die unmittelbar nach ihrer Ankunft auf der Rampe für den Tod in den Gaskammern selektiert wurden. Aber der Massenmord in Auschwitz war mehr, er umfasst auch die Ermordung der Häftlinge im Lager, die zu krank und zu schwach für einen Arbeitseinsatz waren und dann in den Gaskammern vernichtet wurden. Und zum Massenmord in Auschwitz gehört die gezielte Vernichtung durch die Lebensverhältnisse, vor allem der systematisch geplante grausame Tod durch das Verhungern Lassen vieler tausender Häftlinge.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Strafverfolgung von NS-Verbrechen durch die Deutsche Justiz wird daher vor dem Landgericht Detmold der wahre Umfang der Beteiligung am Massenmord in Auschwitz angeklagt:  Die Aufgabe eines Wachmannes bestand darin, ALLE diese Formen des Massenmordes in Auschwitz möglich zu machen. Der frühere hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer ist schon vor einem halben Jahrhundert dafür eingetreten, dass nur eine so umfassende Anklage der Mitverantwortung der SS-Angehörigen am Massenmord in Auschwitz gerecht wird, aber er war 1965 vor dem Frankfurter Landgericht gescheitert. Es ist das besondere Verdienst der Staatsanwaltschaft Dortmund, mit ihrer Anklage endlich auch im Gerichtssaal deutlich zu machen, was Auschwitz war: INSGESAMT eine Einrichtung zum Massenmord.

Die Nebenkläger haben mit der Zulassung der Anklage durch das Gericht die berechtige Hoffnung, dass die deutsche Justiz nun endlich die richtigen Maßstäbe dafür findet, wie die Tätigkeiten der SS-Angehörigen in Auschwitz zu bewerten sind: Als Beteiligung am Massenmord, der sowohl an den Menschen stattfand, die gleich nach ihrer Ankunft ermordet wurden, aber auch an denen, die erst später systematisch ermordet wurden.

Die Hauptverhandlung verspricht Gerechtigkeit, wenn auch viel zu spät

                                                                                             Detmold, den 10. Februar 2016