Nebenklägervertreter:
Rechtsanwalt Thomas Walther
Prof. Dr. Cornelius Nestler
Rechtsanwalt Manuel Mayer
Zur Hauptverhandlung gegen Reinhold Hanning vor dem Landgericht Detmold
Wir sind Nebenklägervertreter von mehr als 25 jüdischen Mandanten, deren nächste Angehörige zwischen Januar 1943 und Juni 1944 in Auschwitz ermordet wurden. Fast alle unserer Mandanten wurden auf der Rampe zur Arbeit selektiert und haben erst Auschwitz und dann Todesmärsche und andere Lager der SS überlebt.
Die Nebenkläger verbinden mit dem Strafverfahren die Hoffnung auf Gerechtigkeit
Der Angeklagte Hanning steht wegen seiner Beteiligung an der Ermordung von Eltern und Geschwistern unserer Mandanten sowie der Vernichtung ihrer Familienverbände vor Gericht. Mehr als 70 Jahre sind seitdem vergangen. Schmerz und Verlust, Jahrzehnte verzweifelter Alpträume über die Hölle von Auschwitz werden vor dem Landgericht Detmold durch jene Überlebenden, die in der Hauptverhandlung Zeugnis ablegen werden, präsent sein.
Die Nebenkläger wollen damit auch der Öffentlichkeit vor Augen führen, was das Menschheitsverbrechen des „Holocaust“ ihnen selbst und ihren Familien zugefügt hat. Den Nebenklägern ist es wichtig, dem Gericht die Folgen der Beteiligung des Angeklagten an diesen Mordtaten in ihrem eigenen Leben zu beschreiben.
Gerechtigkeit wird den Nebenklägern nur dann gegeben, wenn nicht nur Zahlen ermordeter Opfer im Prozess genannt, sondern Eltern und Geschwistern eine Stimme gewährt und ihr Abbild lebendig wird. Der Gerichtssaal ist der Raum, in dem durch Achtung der Nebenkläger geraubte Menschenwürde zurückerstattet werden kann.
Die Nebenkläger haben sich im vollen Bewusstsein der eigenen großen Belastung für die Teilnahme an diesem Verfahren entschieden. Sie wollen diese Last auf sich nehmen, weil sie auch in ihrem hohen Alter glauben, ihren ermordeten Familien diese Beachtung in einem deutschen Gerichtsverfahren zu schulden.
Das Versagen der Justiz und die Anklage in Detmold
Ein fast 50 Jahre andauerndes Versagen der Justiz wird in diesem Strafverfahren erneut deutlich werden, kann aber auch durch dieses Strafverfahren eine wichtige Korrektur erfahren. In diesem Strafverfahren wird es wie im Strafverfahren gegen Oskar Gröning vor dem Landgericht Lüneburg erneut darum gehen, nach einer jahrzehntelangen Praxis der
Nichtaufnahme von Ermittlungen oder von Einstellungen der Strafverfahren gegen SS-Angehörige in Auschwitz den Maßstäben, die in jedem „normalen“ Strafverfahren für schuldhaftes Verhalten damals wie heute gelten, endlich Geltung zu verschaffen.
Besonders wichtig aber wird sein, dass in diesem Verfahren zum ersten Mal der arbeitsteilig organisierte Massenmord in Auschwitz in seinem ganzen Umfang angeklagt ist. Bis zur Anklage gegen Hanning haben die Staatsanwaltschaften Angehörige der Wachmannschaften in Auschwitz allein wegen der Ermordung der Menschen angeklagt, die unmittelbar nach ihrer Ankunft auf der Rampe für den Tod in den Gaskammern selektiert wurden. Aber der Massenmord in Auschwitz war mehr, er umfasst auch die Ermordung der Häftlinge im Lager, die zu krank und zu schwach für einen Arbeitseinsatz waren und dann in den Gaskammern vernichtet wurden. Und zum Massenmord in Auschwitz gehört die gezielte Vernichtung durch die Lebensverhältnisse, vor allem der systematisch geplante grausame Tod durch das Verhungern Lassen vieler tausender Häftlinge.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Strafverfolgung von NS-Verbrechen durch die Deutsche Justiz wird daher vor dem Landgericht Detmold der wahre Umfang der Beteiligung am Massenmord in Auschwitz angeklagt: Die Aufgabe eines Wachmannes bestand darin, ALLE diese Formen des Massenmordes in Auschwitz möglich zu machen. Der frühere hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer ist schon vor einem halben Jahrhundert dafür eingetreten, dass nur eine so umfassende Anklage der Mitverantwortung der SS-Angehörigen am Massenmord in Auschwitz gerecht wird, aber er war 1965 vor dem Frankfurter Landgericht gescheitert. Es ist das besondere Verdienst der Staatsanwaltschaft Dortmund, mit ihrer Anklage endlich auch im Gerichtssaal deutlich zu machen, was Auschwitz war: INSGESAMT eine Einrichtung zum Massenmord.
Die Nebenkläger haben mit der Zulassung der Anklage durch das Gericht die berechtige Hoffnung, dass die deutsche Justiz nun endlich die richtigen Maßstäbe dafür findet, wie die Tätigkeiten der SS-Angehörigen in Auschwitz zu bewerten sind: Als Beteiligung am Massenmord, der sowohl an den Menschen stattfand, die gleich nach ihrer Ankunft ermordet wurden, aber auch an denen, die erst später systematisch ermordet wurden.
Die Hauptverhandlung verspricht Gerechtigkeit, wenn auch viel zu spät
Detmold, den 10. Februar 2016