Presseerklärung vom 21.9.2015 zu den schriftlichen Urteilsgründen des LG Lüneburg

Wir haben als Nebenklägervertreter mehr als 50 jüdische Mandanten während der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg vom 21. April bis 15. Juli 2015 vertreten. Vierzehn unserer Mandanten wurden als Zeugen gehört.

Die Urteilsgründe zeigen, wie wichtig die Beteiligung der Nebenkläger als Zeugen an diesem Verfahren war. Ihre Aussagen sind eine wesentliche Grundlage für die Feststellung des Gerichts, dass die auf der Rampe in Auschwitz-Birkenau ankommenden Menschen vollkommen ahnungslos waren, welches Schicksal für sie geplant war. Für die meisten von ihnen war der unmittelbare Tod durch grausame Vergasung in Auschwitz vorgesehen, und für die anderen ein Leben und Sterben als Arbeitssklaven. Und die Aussagen der Nebenkläger zeigen auch, welches unermessliche Leid der Angeklagte ihnen durch seine Tatbeteiligung bis auf den heutigen Tag zugefügt hat.

Das Urteil gegen Oskar Gröning kommt endlich – nach einem halben Jahrhundert – zu der richtigen rechtlichen Bewertung der Taten all jener SS-Angehörigen, die an irgendeiner Stelle den arbeitsteilig organisierten fabrikmäßigen Massenmord gefördert haben. Sie haben sich zumindest wegen Beihilfe zum Mord strafbar gemacht. Schon die Anwesenheit des Angeklagten und aller anderen SS-Männer auf der Rampe war eine von jedem Tatbeteiligten individuell zu verantwortende Beihilfehandlung, weil jeder SS- Mann so dafür gesorgt hat, dass die ankommenden Menschen auf eine Drohkulisse trafen, die jeden Gedanken an Widerstand unterbinden sollte. Auch war das Bewachen des Gepäcks für die reibungslosen Abläufe auf dem Weg der Menschen zur Gaskammer nach den Feststellungen des Gerichts erforderlich. Es gehörte zum Gesamtplan, die Ankommenden darüber zu täuschen, ihr Gepäck alsbald unversehrt wieder ausgehändigt zu bekommen.

Das Urteil hat damit in klarer und einfacher Sprache den richtigen rechtlichen Maßstab gesetzt, an dem sich die Staatsanwaltschaften und Gerichte in den wenigen noch möglichen Strafverfahren gegen SS-Angehörige in Auschwitz und in anderen Konzentrations- und Vernichtungslagern orientieren sollten.

Kempten – Königstein – Budapest – Köln – Frankfurt, den 21. September 2015

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