Presseerklärung zum Urteil gegen Oskar Gröning, vom 15.07.2015

Wir Nebenkläger begrüßen die Verurteilung von Oskar Gröning. Ein ganzes Menschenleben haben wir auf diesen Satz gewartet: „Auschwitz war eine auf die Tötung von Menschen ausgerichtete Maschinerie“ – so der Vorsitzende Richter Kompisch in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Jeder, der daran mitgewirkt hat, hat sich der Beihilfe zum Mord strafbar gemacht.

1977 wurden zum ersten Mal Ermittlungen gegen Gröning wegen seiner Beihilfe zum Mord eingeleitet. Dieses Urteil stellt nach nunmehr 38 Jahren fest: Wer durch seine Tätigkeit den Massenmord in Auschwitz gefördert hat, ist wegen Beihilfe zum Mord strafbar. Die deutsche Justiz ist mit diesem Urteil endlich, wenn auch viel zu spät, den Grundsätzen gefolgt, die der Generalstaatsanwalt Fritz Bauer vergeblich schon im Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 etablieren wollte. Und nach Jahrzehnten, in denen die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Frankfurt am Main immer wieder das Strafverfahren gegen Gröning eingestellt oder sich gegen eine Wiederaufnahme gesperrt hat, steht es nun fest: „Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte.“

Der Angeklagte hat sich diesen Satz der Nebenkläger in seinem Schlusswort ausdrücklich zu eigen gemacht und er hat hinzugefügt: Ich hätte damals Auschwitz verlassen müssen. Es tut mir ausdrücklich leid, dass ich nicht so gehandelt habe.

SS-Angehörige wie Gröning, die bei der Ermordung unserer Familien mitgewirkt haben, haben uns lebenslanges und unerträgliches Leid zugefügt. Weder das Strafverfahren noch die Worte des Angeklagten können dieses Leid lindern. Es erfüllt uns mit Genugtuung, dass nunmehr auch die Täter Zeit ihres Lebens nicht vor einer Strafverfolgung sicher sein können.

Dennoch begrüßen wir es, dass sich nach über einem halben Jahrhundert der Strafverfolgung von NS-Verbrechen zum ersten Mal ein Angeklagter ausdrücklich zu seiner Schuld bekannt und sich dafür entschuldigt hat. Und dieses Strafverfahren hat besonders denen von uns, die noch dazu fähig waren, vor das Gericht zu treten und auszusagen, dabei geholfen, in Zukunft besser mit unserem Leid zu leben. Denn wir konnten Zeugnis ablegen über das ungeheuerliche und unsagbare Verbrechen, das an uns und unseren Familien begangen wurde. Wir konnten unser Leid schildern. Wir konnten unseren Angehörigen, die häufig nur als Zahl in den unfassbaren Dimensionen des Genozids an den Juden aufscheinen, einen Namen und ein Gesicht geben.

Dieses Urteil ist ein später, leider allzu später Schritt hin zur Gerechtigkeit.

Für die von Ihnen vertretenen Nebenkläger, Rechtsanwälte Walther, Dr. Ebert, Feld , Mayer und Prof. Dr. Nestler.

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